Bekanntmachungen

Aktuell und informativ für Bürger und Besucher

Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller Bekanntmachungen aus dem Landratsamt.

Meldung vom 08. Juli 2025

Öffentliche Bekanntmachung: Rechtsverordnung des Landratsamtes Rastatt zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Landkreis Rastatt (RVO Wasserentnahmeverbot) vom 7. Juli 2025

Aufgrund von § 25 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409, S. 1), in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Nr. 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) vom 3. Dezember 2013 (GBl. Nr. 17, S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. Nr. 2, S. 26), wird verordnet:
Meldung vom 30. Juni 2025

Öffentliche Bekanntmachung: Ankündigung von Vermessungsarbeiten und Abmarkungsarbeiten in der Gemarkung Au in den Gewannen Oberwört, Mittelwört, Blaise, Schletig und Gemeindewald Ditsrikt III Rheinwald

Das Landratsamt Rastatt – Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung (untere Vermessungsbehörde) hat im April bis Mai  2025 zwischen den Gewannen Oberwört, Mittelwört, Blaise, Schletig und Gemeindewald Ditsrikt III Rheinwald in der Gemarkung Au, Vermessungsarbeiten und Abmarkungsarbeiten durchgeführt.
Meldung vom 26. Juni 2025

Öffentliche Bekanntmachung: Immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung Errichtung und Inbetriebnahme von zwei Windernergieanlagen - Gemarkung Ottersweier

Die Windstrom Schwarzwaldhochstraße GmbH & Co. KG, Lotzbeckstraße 45, 77933 Lahr hat die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung für die Errichtung und Inbetriebnahme von zwei Windenergieanlagen (WEA 2 und WEA 3) des Typs Enercon E-175 EP5 mit einer Nabenhöhe von 162 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 249,5 m und einer Leistung von 6.000 kW auf dem Grundstück Flst.-Nr. 5358 der Gemarkung Ottersweier beantragt. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der antragsgemäßen Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist für Oktober 2027 vorgesehen.
Meldung vom 13. Juni 2025

Öffentliche Bekanntmachung: Mitteilung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bei Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung - Immissionsschutzrechtlicher Änderungsantrag von Herrn Christian Richers, Anubis Tierbestattungen, 76149 Karlsruhe für die Änderung einer Anlage zur Beseitigung von Tierkörpern (Krematorium für Heimtiere) auf Gemarkung Durmersheim

Herr Christian Richers, Anubis Tierbestattungen, Neureuter Hauptstraße 86, 76149 Karlsruhe hat beim Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Änderung eines Kleintierkrematoriums für Heimtiere in Durmersheim beantragt.
Meldung vom 10. Mai 2025

Amtliche Bekanntmachung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Stadtkreis Baden-Baden und dem Landkreis Rastatt über die Übertragung der Aufgabe als Aufgabenträgerin nach § 6 Abs. 1 und Abs. 3 ÖPNVG Baden-Württemberg i. V. m. § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG für den gebietsüberschreitenden On-Demand-Verkehr im Bedienungsgebiet „Baden-Baden & Sinzheim“ auf dem Gebiet des Landkreises Rastatt

Die Stadt Baden-Baden , vertreten durch den Oberbürgermeister - im Folgenden Stadt - und der Landkreis Rastatt , vertreten durch den Landrat - im Folgenden Landkreis - - beide zusammen im Folgenden Parteien - schließen auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 Var. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgende  öffentlich-rechtliche Vereinbarung  über die Übertragung der Aufgabe als Aufgabenträgerin nach § 6 Abs. 1 und Abs. 3 ÖPNVG Baden-Württemberg i. V. m. § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG für den gebietsüberschreitenden On-Demand-Verkehr im Bedienungsgebiet „Baden-Baden & Sinzheim“ auf dem Gebiet des Landkreises Rastatt
Meldung vom 21. Februar 2025

Amtliche Bekanntmachung: Verordnung des Landratsamtes Rastatt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von staatlichen Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, Spätaussiedlern und anderen Personen -Gebührenverordnung Flüchtlinge und Spätaussiedler -

Aufgrund des Landesgebührengesetzes (LGebG) vom 14. Dezember 2004 (GBI. S. 895) und i. V. m. § 9 Abs. 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) vom 19. Dezember 2013 (GBI. S. 493) und § 10 Abs. 7 des Eingliederungsgesetzes (EglG) vom 22. August 2000 (GBI. S. 629) wird verordnet:
Meldung vom 28. Januar 2025

Öffentliche Bekanntmachung: Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rastatt zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik nach § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV) vom 28. Januar 2025, Az. 780.730

Das Landratsamt Rastatt erlässt als zuständige untere Landwirtschaftsbehörde nach § 29 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 und § 29 Abs. 8 Satz 1 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) vom 14. März 1972, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Oktober 2024 (GBl. Nr. 85) geändert worden ist, auf Grundlage von § 6 Absatz 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), die zuletzt durch Artikel 97 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, folgende
Meldung vom 28. März 2024

Amtliche Bekanntmachung: Beschluss zur Umsetzung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der Fassung vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 2920), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2), wurden die Festgebühren für das Straßenverkehrsamt in den Bereichen Fahrerlaubnis, Führerschein und Fahrberechtigung, Zulassungswesen und der Unteren Straßenverkehrsbehörde zuletzt am 17. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 geändert.
Meldung vom 24. Februar 2022

Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rastatt über das zeitweise Sperren von Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Rheinmünster, Gemarkung Greffern, auf den Flurstücken 1723 und 1724 zum Schutz von Bodenbrütern

Die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Rastatt erlässt auf Grundlage des § 59 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 44 Abs. 5 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (NatSchG) sowie § 45 Abs. 3 NatSchG zum Schutz von Bodenbrütern in der Gemeinde Rheinmünster, Gemarkung Greffern (Flurstücke 1723 und 1724) folgende Allgemeinverfügung