Amtliche Bekanntmachung: Ankündigung von Vermessungsarbeiten und Abmarkungsarbeiten in der Gemarkung Stollhofen in dem Gewann Hohler Hart
Das Landratsamt Rastatt – Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung (untere Vermessungsbehörde) hat im September 2025 in dem Gewann Hohler Hart in der Gemarkung Stollhofen, Vermessungsarbeiten und Abmarkungsarbeiten durchgeführt. Sie erfolgen auf Grundlage der §§ 5 Abs. 2 und 8 Abs. 2 Nr. 2 des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg (VermG). Bei den Arbeiten handelt es sich um die Schlussvermessung des neuen Radwegs entlang der K 3735 im Auftrag vom Straßenbauamt des Landratsamt Rastatt.
Es wurden die Grenzpunkte der neuen Grenze abgemarkt. Die betroffenen Grenzpunkte sind in der Karte dargestellt. Link zur Karte (PDF, 161 KB)
In diese Karte kann nach Terminvereinbarung beim Landratsamt Rastatt Einsicht genommen werden
Folgende Flurstücke sind betroffen
Gemarkung Stollhofen
6401, 6402, 6403, 6404, 6405, 6406, 6407, 6408, 6409, 6410, 6411, 6412, 6413, 6414, 6414/1, 6415, 6416, 6417, 6418, 6419, 6420, 6421, 6421/1, 6422
Den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern sowie den Erbbauberechtigten steht die Möglichkeit offen, einen Termin zu vereinbaren um sich den neuen Grenzverlauf in der Örtlichkeit vorweisen zu lassen.
Die mit der Durchführung der Vermessungsarbeiten beauftragten Personen sind nach § 17 VermG befugt die Flurstücke zu betreten.
Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Rastatt – Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung unter der Tel. 07222 381–4170, Herr Rolf Krämer bzw. E-Mail: amt41@landkreis-rastatt.de