Amtliche Bekanntmachung: Beschluss zur Umsetzung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der Fassung vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 2920), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2), wurden die Festgebühren für das Straßenverkehrsamt in den Bereichen Fahrerlaubnis, Führerschein und Fahrberechtigung, Zulassungswesen und der Unteren Straßenverkehrsbehörde zuletzt am 1. März 2019 geändert.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 werden die Festgebühren für das Landratsamt Rastatt neu festgesetzt.
1. Die in der Gebührenliste aufgeführten Gebühren, für welche die GebOSt Rahmengebühren vorsieht, werden genehmigt und sind ab 1. Januar 2021 zu erheben.
2. In begründeten Einzelfällen (besonders hoher Verwaltungsaufwand, besonderes wirtschaftliches Interesse oder sonstiges Interesse für den Gebührenschuldner, besondere wirtschaftliche Verhältnisse) kann von den festgesetzten Gebühren abgewichen werden. Die hiervon abweichende Gebühr muss sich innerhalb des in der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgesetzten Rahmens bewegen.
3. Sollte eine Änderung oder Ergänzung der Gebühren erforderlich werden, so hat dies im Benehmen mit dem Sachgebiet Finanzwirtschaft zu erfolgen.
Rastatt, 17. Dezember 2021
Toni Huber
Landrat
Beschluss zur Umsetzung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (PDF, 748 KB)