Amtliche Bekanntmachung: Verordnung des Landratsamtes Rastatt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von staatlichen Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, Spätaussiedlern und anderen Personen -Gebührenverordnung Flüchtlinge und Spätaussiedler -

Aufgrund des Landesgebührengesetzes (LGebG) vom 14. Dezember 2004 (GBI. S. 895) und i. V. m. § 9 Abs. 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) vom 19. Dezember 2013 (GBI. S. 493) und § 10 Abs. 7 des Eingliederungsgesetzes (EglG) vom 22. August 2000 (GBI. S. 629) wird verordnet:

[...]

§ 5 Inkrafttreten
 
(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten entgegenstehende Regelungen, insbesondere die Verordnung des Landratsamtes Rastatt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von staatlichen Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, Spätaussiedlern und anderen Personen (Gebührenverordnung Flüchtlinge und Spätaussiedler) vom 17. Dezember 2020, in Kraft getreten am 1. Januar 2021, außer Kraft.

Rastatt, den 19. Februar 2025

gez.
Prof. Dr. Christian Dusch

Vollständiger Bekanntmachungstext der Verordnung des Landratsamtes Rastatt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von staatlichen Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, Spätaussiedlern und anderen Personen - Gebührenverordnung Flüchtlinge und Spätaussiedler - (PDF, 125 KB)