Öffentliche Bekanntmachung: Auslegung der Antragsunterlagen im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren für die PV-Anlage auf dem Baggersee Stürmlinger, Durmersheim

Auf Veranlassung des Landratsamtes Rastatt wird Folgendes bekanntgegeben:

Die SPV Solarpark 120. GmbH & Co. KG hat mit den eingereichten Erläuterungen und Plänen vom 1. September 2023 beim Landratsamt Rastatt, Amt für Umweltamt und Gewerbeaufsicht, die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 28 WG i.V.m. § 36 WHG für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden Photovoltaik-Anlage auf dem Baggersee des Kieswerks Wilhelm Stürmlinger & Söhne GmbH & Co. KG in Durmersheim, zum Zweck der Energieversorgung des Kieswerks und zur Netzeinspeisung sowie eine wasserrechtliche Sondernutzungserlaubnis für den Einsatz von motorbetriebenen Booten beantragt.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung einer schwimmenden PV-Anlage mit einer Flächengröße von 6,98 ha mit den zugehörigen technischen Komponenten, der Errichtung vorgelagerter Wellenbrecher, den Einsatz einer variablen Boot-Slip-Stelle, die Errichtung einer Stromleitungstrasse von der schwimmenden PV-Anlage bis zur Übergabestation im Kieswerk Wilhelm Stürmlinger sowie Montage- und Lagerflächen.

Das Landratsamt Rastatt führt für das beantragte Neubauvorhaben ein förmliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 28 Wassergesetz (WG) i. V. m. § 93 Abs.1 WG durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 1 WG sowie dem Gesetz zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz -PlanSiG) an dem Verfahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

  1. Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 18. September bis 17. Oktober 2023 bei folgender Behörde während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus:
     
    a) Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, Zimmer 216 (Kleiner Sitzungssaal), 76448 Durmersheim

    Außerdem können die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung und die zur Einsicht ausliegenden Antragsunterlagen im Zeitraum der Offenlage auf der Website des Landratsamtes Rastatt www.landkreis-rastatt.de in der Rubrik „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
  2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, sowie die nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen, kann sich innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach (§ 73 LVwVfG), also bis einschließlich 31. Oktober 2023 bei folgenden Behörden schriftlich oder zur Niederschrift zu den Antragsunterlagen äußern bzw. Einwendungen erheben:

    - Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, E-Mail: amt53@landkreis-rastatt.de
    - Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim, E-Mail: info@durmersheim.de

    Es wird gebeten, in jedem Fall den Namen und die vollständige Adresse der Einwendenden sowie gegebenenfalls Flurstücksnummer(n) und Eigentümer der betroffenen Grundstücke anzugeben.

    Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen oder Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass
     
    a) nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen nachteiliger Wirkungen der Benutzung Auflagen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen konnte,

    b) nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist eingehende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis, einer gehobenen Erlaubnis oder einer Bewilligung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden,

    c) Ansprüche zur Abwehr von nachteiligen Wirkungen durch eine Gewässerbenutzung, die durch eine unanfechtbare gehobene Erlaubnis oder Bewilligung zugelassen ist, nach Maßgabe des  16 WHG nicht mehr oder nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden können.
  4. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt zuständig. Die Entscheidung umfasst u. a. auch andere erforderliche naturschutzrechtliche Entscheidungen.
  5. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Äußerungen sowie die jeweils rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben oder sonst sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist freigestellt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Durch die Beteiligung am Verfahren entstehende Kosten (z. B. Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, Teilnahme am Erörterungstermin, Kosten der Beauftragung eines Bevollmächtigten) werden nicht erstattet.

    Die Behörden, die Vorhabenträgerin, die Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen und Äußerungen abgegeben haben, werden von diesem Termin benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

    Hinweis: Einwendungen und Äußerungen werden der Vorhabenträgerin, den von ihr Beauftragten und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf ausdrücklichem Verlangen der einwendenden Person werden ihr Name und ihre Anschrift vor der Weitergabe der Einwendung unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
  6. Über die Einwendungen entscheidet das Landratsamt Rastatt nach Abschluss des Anhörungsverfahrens. Bei Zulassung des Vorhabens entscheidet die Behörde in der Entscheidung über die Einwendungen, über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt worden ist.

    Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen sowie über die Stellungnahmen der Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Zusätzlich wird der Inhalt der Entscheidung auf der Website des Landratsamtes Rastatt unter www.landkreis-rastatt.de zugänglich gemacht.
  7. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Rastatt  www.landkreis-rastatt.de unter Bekanntmachungen zugänglich gemacht.
  8. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger bzw. ihre Beauftragten im Rahmen des Verfahrens: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung sieht in Artikel 13 und 14 vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert. Die Informationen für Sie als Betroffene*r finden Sie unter www.landkreis-rastatt.de/datenschutzhinweise. Wählen Sie dort das oben genannte Fachamt sowie Sachgebiet aus. Die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten werden für dieses Verfahren vom Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Rastatt erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können.

Rastatt, 8. September 2023

Landratsamt Rastatt
Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, Untere Wasserbehörde

Unterlagen PV-Anlage Baggersee Stürmlinger

TypNameDatumGröße
00 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Antragsschreiben LRA (PDF, 128 KB) 11.09.2023 128 KB
00 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Inhaltsverzeichnis (PDF, 50 KB) 11.09.2023 50 KB
00 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Titelblatt und Unterschriften (PDF, 362 KB) 11.09.2023 362 KB
01 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Teil I Erläuterungsbericht (PDF, 12,5 MB) 11.09.2023 12,5 MB
01 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Teil I Erläuterungsbericht Anh I-8 Beispiel-Notfallplan (PDF, 1 MB) 11.09.2023 1 MB
02 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Teil II Fachbeitrag Umwelt Naturschutz (PDF, 5,3 MB) 11.09.2023 5,3 MB
03 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Teil III Limnologisches Begleitgutachten (PDF, 30,5 MB) 11.09.2023 30,5 MB
04 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Teil IV Fische Wasserpflanzen (PDF, 2,6 MB) 11.09.2023 2,6 MB
01 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Teil I Erläuterungsbericht Anh I-7 Verankerungsstudie (PDF, 4,2 MB) 11.09.2023 4,2 MB
01 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Teil I Erläuterungsbericht Anl I-1 Übersichtskarte (PDF, 2,1 MB) 11.09.2023 2,1 MB
01 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Teil I Erläuterungsbericht Anl I-2 Lageplan (PDF, 1,3 MB) 11.09.2023 1,3 MB
01 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Teil I Erläuterungsbericht Anl I-3 Schnitte (PDF, 8,6 MB) 11.09.2023 8,6 MB
01 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Teil I Erläuterungsbericht Anl I-4 Bauzeichnung (PDF, 1,7 MB) 11.09.2023 1,7 MB
01 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Teil I Erläuterungsbericht Anl I-5 Restabbaumengen (PDF, 559 KB) 11.09.2023 559 KB
02 230901 FPV Solarpark 120 Durmersheim Teil II Fachbeitrag Umwelt Naturschutz Anl II-1 Brutreviere (PDF, 3,7 MB) 11.09.2023 3,7 MB