Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides (Bauvoranfrage)
Kurzbeschreibung/Aufgaben
Die Bauvoranfrage empfiehlt sich immer dann, wenn es um die Klärung von Zweifelsfragen bezüglich der Verwirklichung des Bauvorhabens geht. Dies gilt zum Beispiel für die Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks (z. B. im sogenannten Außenbereich), bei fehlenden Abstandsflächen oder bei beabsichtigten Abweichungen von Bebauungsplänen.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides ist schriftlich bei der Gemeinde in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Bauvorbescheid (verbindliche Antragsvordrucke)
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit schriftlichem Teil
- konkrete Bezeichnung der zu klärenden Fragen
- sowie alle Bauvorlagen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind
Formulare
Kosten
- 108,00 Euro bis 5.000,00 Euro; je nach Prüfungsaufwand und Bedeutung
Rechtsgrundlage
- § 57 Absatz 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg
Details
Wird die Bauvoranfrage positiv beschieden, kann während der Geltungsdauer von drei Jahren ein späterer Bauantrag nicht mehr aus Gründen abgelehnt werden, die bereits Gegenstand der Prüfung der Bauvoranfrage waren.