Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides (Bauvoranfrage)

Kurzbeschreibung/Aufgaben

Die Bauvoranfrage empfiehlt sich immer dann, wenn es um die Klärung von Zweifelsfragen bezüglich der Verwirklichung des Bauvorhabens geht. Dies gilt zum Beispiel für die Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks (z. B. im sogenannten Außenbereich), bei fehlenden Abstandsflächen oder bei beabsichtigten Abweichungen von Bebauungsplänen.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides ist schriftlich bei der Gemeinde in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bauvorbescheid (verbindliche Antragsvordrucke)
    Zu beachten: Es sind konkrete Fragen zu stellen, die durch das Verfahren beantwortet werden.
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit schriftlichem Teil
  • konkrete Bezeichnung der zu klärenden Fragen
  • sowie alle Bauvorlagen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind

Details

Wird die Bauvoranfrage positiv beschieden, kann während der Geltungsdauer von drei Jahren ein späterer Bauantrag nicht mehr aus Gründen abgelehnt werden, die bereits Gegenstand der Prüfung der Bauvoranfrage waren.

Formulare

Diese und weitere Formulare und Dokumente stehen Ihnen im Bereich "Formulare und Downloads" zur Verfügung.

Kosten

  • Die derzeit gültige Gebührenverordnung (samt Anlage) finden Sie unter nachfolgendem Link: Gebührenverordnung (PDF, 9,1 MB)
    Die das Baurecht betreffenden öffentlichen Leistungen und die zugehörigen Gebühren finden Sie unter den Produktnummern von 52.10.01 bis 52.10.09 der Gebührenliste.

Rechtsgrundlage

  • § 57 Absatz 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg
Inhalt

Kontakt

Baurecht
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5052
Fax 07222 381 5199