Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung

Kurzbeschreibung/Aufgaben

Für alle Bauvorhaben, die nicht verfahrensfrei sind und für die das Kenntnisgabeverfahren nicht angewendet wird, muss ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Ausnahme: Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3. Diese müssen im vereinfachten Verfahren eingereicht werden. Das Baugenehmigungsverfahren ist nicht zulässig §51 Abs. 5 LBO)
 

Voraussetzungen

Bei verfahrenspflichten Verfahren, bei dem das Kenntnisgabeverfahren und/oder vereinfachte Bauantragsverfahren nicht anwendbar ist, oder nicht gewählt werden möchte.

Das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung beginnt mit einem Bauantrag. Er ist schriftlich in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Baugenehmigung (verbindliche Antragsvordrucke)
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit schriftlichem Teil
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse aller Ebenen, Schnitte und Ansichten mit entsprechender Vermaßung)
  • Baubeschreibung
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Vordruck Angaben zu gewerblichen Anlagen
  • Technische Angaben über Feuerungsanlagen
  • Brandschutzkonzept
  • Schallschutznachweis
  • Schallschutz (Flughafen)
  • Stellplatznachweis
  • Bautechnische Nachweise oder Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  • Benennung des Bauleiters (soweit erforderlich)
  • Abfallverwertungskonzept

Die dreiletztgenannten Vorlagen können nachgereicht werden, sie sind jedoch vor Baubeginn der Baurechtsbehörde vorzulegen. Die Darstellung der Grundstücksentwässerung und die bautechnischen Nachweise sind so rechtzeitig vorzulegen, dass sie noch vor Baubeginn geprüft werden können. Ansonsten kann keine Baufreigabe ("Roter Punkt") erteilt werden. Zudem ist die Baurechtsbehörde befugt, weitere Unterlagen anzufordern.

Details

Durch die Baugenehmigung wird entschieden, dass dem geplanten Bauvorhaben keine von der Baurechtsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Formulare

Diese und weitere Formulare und Dokumente stehen Ihnen im Bereich "Formulare und Downloads" zur Verfügung.

Kosten

  • Die derzeit gültige Gebührenverordnung (samt Anlage) finden Sie unter nachfolgendem Link: Gebührenverordnung (PDF, 9,1 MB)
    Die das Baurecht betreffenden öffentlichen Leistungen und die zugehörigen Gebühren finden Sie unter den Produktnummern von 52.10.01 bis 52.10.09 der Gebührenliste.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnung (LBO)
  • Allgemeine Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO)
  • Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • weitere Erlasse und Vorschriften
Inhalt

Kontakt

Baurecht
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5052
Fax 07222 381 5199