Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung
Kurzbeschreibung/Aufgaben
Für alle Bauvorhaben, die nicht verfahrensfrei sind und für die das Kenntnisgabeverfahren nicht angewendet wird, muss ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung beginnt mit einem Bauantrag. Er ist schriftlich in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Baugenehmigung (verbindliche Antragsvordrucke)
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit schriftlichem Teil
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse aller Ebenen, Schnitte und Ansichten mit entsprechender Vermaßung)
- Baubeschreibung
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Bautechnische Nachweise oder Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Benennung des Bauleiters (soweit erforderlich)
Die zwei letztgenannten Vorlagen können nachgereicht werden, sie sind jedoch vor Baubeginn der Baurechtsbehörde vorzulegen. Die Darstellung der Grundstücksentwässerung und die bautechnischen Nachweise sind so rechtzeitig vorzulegen, dass sie noch vor Baubeginn geprüft werden können. Ansonsten kann keine Baufreigabe ("Roter Punkt") erteilt werden. Zudem ist die Baurechtsbehörde befugt, weitere Unterlagen anzufordern.
Formulare
- Bauantrag (Antrag auf Baugenehmigung) dreifach
- Lageplan schriftlicher Teil § 4 LBOVVO
- Baubeschreibung
- Zusätzliche Baubeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Benennung (Fach-) Bauleiters § 42 LBO
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen
- Amtliche Bautätigkeitsstatistik ("Bautätigkeitsstatistik-Online" - Statistisches Landesamt)
Kosten
- 5 - 7 Promille der Baukosten (je nach Höhe der Bausumme) mindestens jedoch 128,00 Euro. Bei Bauabnahme 1,5 Promille der Bausumme mindestens jedoch 56,00 Euro
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg
Details
Durch die Baugenehmigung wird entschieden, dass dem geplanten Bauvorhaben keine von der Baurechtsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.