Wissenswertes zu Corona
Die aktuellen Zahlen für den Landkreis Rastatt und den Stadtkreis Baden-Baden können Sie werktäglich über den Lagebericht des Landesgesundheitsamts auf der Website des Landesgesundheitsamts (LGA) abrufen.
Die Lagebericht-Meldungen des LGAs am Wochenende und an Feiertagen fielen zum 26.3.22 weg.
Seit Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.
Schnell gefunden
Aktuelle Meldungen
- Hospitalisierung im Klinikum Mittelbaden
- Land startet Impf-O-Mat mit Eckart von Hirschhausen
- Coronavirus: Neues interaktives Tool hilft bei Fahrten nach Frankreich und in die Schweiz
- Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert
Regelungen für Betroffene
Regelungen für positiv getestete Personen
Seit dem 5. November 2021 werden Sie im Falle eines positiven Coronatests nicht mehr vom Gesundheitsamt angerufen. Dennoch sind Sie gemäß der Corona-Verordnung Absonderung grundsätzlich dazu verpflichtet, sich eigenständig abzusondern. Die Absonderung endet im Regelfall nach Ablauf von 5 Tagen, sofern Sie mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Absonderung fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens nach 10 Tagen.
Ausnahmen
- Sofern Sie mittels Schnelltest positiv getestet wurden, können Sie die Absonderung vorzeitig beenden, wenn der erste nach dem positiven Schnelltest vorgenommene PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.
- Positiv getestete Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen unterliegen im Anschluss an die Absonderung einem beruflichen Tätigkeitsverbot. Das berufliche Tätigkeitsverbot endet mit Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses, spätestens jedoch am 15. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers. Der Schnelltest darf frühestens am ersten Tag nach Ende der Absonderung vorgenommen werden.
Regelungen für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen
Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen besteht generell keine Absonderungspflicht. Dennoch wird ihnen empfohlen, für einen Zeitraum von 10 Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählen das Tragen einer medizinischen Maske sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Die Absonderungspflicht für haushaltsangehörige Personen, die vor dem 3. Mai 2022 abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ab Dienstag, 3. Mai 2022.
Regelungen für Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen
Für Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen besteht generell keine Absonderungspflicht. Dennoch wird ihnen empfohlen, für einen Zeitraum von 10 Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählen das Tragen einer medizinischen Maske sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Die Absonderungspflicht für Kontaktpersonen, die vor dem 3. Mai 2022 abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ab Dienstag, 3. Mai 2022.
Wie weise ich nach, dass ich genesen bin?
Als Nachweis können Sie folgende Dokumente nutzen:
- PCR-Befund eines Labors
- PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
- PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
- ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
- die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält)
- weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten)
- digitales Genesenenzertifikat (wird in Arztpraxen und Apotheken ausgestellt, bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen an das Gesundheitsamt ab)
Aktuelle Verordnungen
Corona information in other languages
There are Corona information in other languages about
- Overview State-wide measures to contain the corona pandemic
- Corona Ordinance for Baden-Wurttemberg
- Campaign for vaccination
- Tests
- Information from the German government about the Corona pandemic
Weitere Informationen
Fragen und Antworten zum Coronavirus allgemein
Fragen und Antworten zu Corona-Tests
- Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Nachzulesen auf den Seiten der Bundesregierung.
- Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Umgang mit Corona-Selbsttests und –Schnelltests (inkl. entsprechender Merkblätter) sowie den Teststellen.
Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation
Fragen und Antworten zu den Nachweisen für geimpfte und genesene Personen und zum digitalen Impfnachweis
Informationen zu Entschädigungen wegen Absonderung und Kinderbetreuung
Informationen für Reisende
Was müssen Reisende und Bewohner der deutsch-französichen-schweizerischen Grenzregion beim Grenzübertritt beachten?
- Reisende und Bewohner der deutsch-französisch-schweizerischen Grenzregion müssen sich beim Grenzübertritt noch immer an komplizierte Corona-Regeln halten.
- Ein neues interaktives Online-Tool soll nun den Besuch im Nachbarland erleichtern.
- Das Tool ermöglicht Nutzern, sich mit wenigen Klicks über die für sie geltenden Vorschriften im Zielland und bei Rückkehr ins Heimatland zu informieren.
- Es ist kostenlos, einfach zu bedienen und wird regelmäßig aktualisiert.
- Das Webformular ist eine Gemeinschaftsproduktion der Europäischen Gebietskörperschaft Elsass und der Region Grand Est mit dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) und dem INFOBEST Netzwerk.
Weitere Informationen finden Sie auch in dieser Pressemitteilung oder auf den Internetseiten von INFOBEST und dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V..
Quelle: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Was ist die Corona-Warn-App?
Im Kampf gegen das Coronavirus steht die offizielle Warn-App der Bundesregierung seit dem 16. Juni 2020 zum Download bereit. Die kostenlos im App-Store und bei Google Play zur Verfügung stehende App soll mithelfen, die Infektionsketten nach zu verfolgen und somit das Virus einzudämmen. Die Nutzung ist freiwilllig.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Download finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Personen, die über die Corona-Warn-App die Information erhalten, dass sie Kontakt zu einem Infizierten hatten können sich an eine Arztpraxis oder an das Gesundheitsamt wenden. Dann wird gegebenenfalls ein PCR-Test auf SARS-CoV-2 veranlasst.
Fragen zu Corona?
Telefon-Hotline des Landesgesundheitsamtes - deutschsprachig
Täglich zwischen 8:00 Uhr und 22:00 Uhr unter 0711 904-39555.
Für gehörlose Menschen steht die Landeshotline auch als Videochat zur Verfügung:
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/startseite/aktuelles/termine-hinweise/seiten/coronavirus
Telefon-Hotline des Sozialministeriums - mehrsprachig
Sprachen: Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch
Montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter 0711 410-11160.
Corona-Chatbot Corey
Der Corona-Chatbot Corey des Landes Baden-Württemberg hat die Antworten.
Corona-Hotline im Landratsamt
Informationen, Rat und Hilfe bekommen Sie über die Corona-Hotline im Gesundheitsamt von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr unter 07222 381-2300 oder per E-Mail unter amt23@landkreis-rastatt.de oder über das Kontaktformular.