Neue Vorschriften zur Einbürgerung: Neuanträge können frühestens ab Ende Mai gestellt werden

Das vom Bundestag beschlossene neue Einbürgerungsrecht wird frühestens im Mai 2024 in Kraft treten. Die Einbürgerungsbehörde des Landratsamts Rastatt weist darauf hin, dass vor Ende Mai weder eine Auskunft erteilt, noch ein Antrag entgegengenommen werden kann. „Es hat keinen Sinn, bereits jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch in der Einbürgerungsbehörde zu vereinbaren oder gar einen Antrag stellen zu wollen“, erklärt Sachgebietsleiter Andreas Hehn.

Das am 19. Januar 2024 vom Bundestag beschlossene Staatsangehörigkeitsgesetz verkürzt die bisherigen Wartezeiten auf eine Einbürgerung deutlich von 8 auf 5 Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Wartezeit sogar auf 3 Jahre verkürzt werden. Zudem ermöglicht das neue Gesetz erstmals Doppel- oder Mehrstaatigkeit. Auf die bisherige Staatsbürgerschaft muss daher in der Regel nicht mehr verzichtet werden.

„Viele ausländische Staatsangehörige möchten sich natürlich näher informieren und schnell einen Antrag stellen – jedoch ohne die erforderlichen und noch nicht vorliegenden Anwendungshinweise des Ministeriums ist eine Antragstellung nicht möglich“, ergänzt Sachgebietsleiter Hehn. Von telefonischen oder schriftlichen Anfragen solle daher unbedingt abgesehen werden. Auch bei bereits laufenden Anträgen bittet die Einbürgerungsbehörde von Mail- oder telefonischen Anfragen abzusehen. Jede zusätzliche Anfrage verzögert aufgrund der momentanen Arbeitsfülle die Bearbeitung der Anträge.

Sobald eine Antragstellung möglich ist, wird eine neue Einbürgerungshotline mitgeteilt, die dann speziell für diesen Zweck geschaltet wird.

Weitere Informationen sowie ein FAQ finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie hier.