Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Wohn- und Nutzflächenberechnung ist nicht erforderlich.

Bitte stellen Sie einen kurzen formlosen Antrag.

Dieser soll die Daten zum/r Antragsteller/in, die Objektbezeichnung mit Straße, Hausnummer und Flurstücknummer enthalten. 

Antragsberechtigt sind:

  • die Eigentümerinnen und Eigentümer, einzeln oder gemeinsam
  • die Erbbauberechtigten, einzeln oder gemeinsam
  • jeder, der ein rechtliches Interesse an der Bescheinigung darlegen kann.
  • die Personen, die eine Einverständniserklärung der o.g. Antragsberechtigten vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

Für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigen wir die nachfolgenden Pläne mit Darstellung des Objektes und sämtlicher Nebengebäuden, wie Schuppen, Garagen und Stellplätzen. (Letztere nummeriert, soweit sie nicht auf dem Erdgeschossgrundrissplan dargestellt sind):

  • Lageplan
  • Bauzeichnung sämtlicher Gebäude auf dem Grundstück (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
    Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
  • Die Pläne dürfen das Format Din A 3 nicht übersteigen.
  • Zulässig ist jeder Maßstab, der eine angemessene Lesbarkeit der Bauzeichnung sicherstellt.

Ergänzen Sie in den Plänen bitte folgende Daten:

  • Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer (1, 2 ,...)  gekennzeichnet sein.
  • In jedem Raum muss die Raumbezeichnung enthalten sein (z.B. Wohnen, Küche, Bad oder Zimmer 1, Zimmer 2, Zimmer 3…).
  • Gemeinschaftliche Räume ( B. Treppenhaus, Heizraum, Waschküche oder ähnliches) bitte nicht kennzeichnen. Beachten Sie hierbei, dass die gemeinschaftlichen Räume zur Nutzung für alle Wohnungen frei zugänglich sein müssen.

Ausfertigungen

  • mind. in zweifacher Ausfertigung
  • vier Ausfertigungen sind in der Gebühr enthalten

Bitte beachten Sie: Sondernutzung wird von uns nicht bescheinigt, nur Sondereigentum. Bitte tragen Sie daher keine Sondernutzungsflächen auf den Plänen ein.

Hinweis: Ist im laufenden Baugenehmigungsverfahren noch keine Entscheidung ergangen, können zusätzliche Kosten entstehen falls im laufenden Verfahren Pläne geändert werden müssen. Soll die Abgeschlossenheitsbescheinigung vor der Baugenehmigung erteilt werden, ist dafür eine schriftliche Erklärung erforderlich.

Formulare

Diese und weitere Formulare und Dokumente stehen Ihnen im Bereich "Formulare und Downloads" zur Verfügung.

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Kontakt

Baurecht
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5052
Fax 07222 381 5199