Keine schriftliche Erinnerung für ablaufende Aufenthaltstitel und Reisepässe mehr

Künftig schickt die Ausländerbehörde im Landratsamt Rastatt keine schriftlichen Erinnerungen für zeitnah ablaufende Aufenthaltstitel und Reisepässe mehr raus.

Die ausländischen Staatsangehörigen sind verpflichtet, die Gültigkeit ihrer Dokumente selbstständig und regelmäßig zu überprüfen und - sobald notwendig - die Verlängerungen rechtzeitig zu beantragen. Die Ausländerbehörde empfiehlt etwa zwei bis drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels, den Verlängerungsantrag zu stellen beziehungsweise einen Termin für den Übertrag zu vereinbaren.

Bei nicht fristgerechter Antragstellung können erhebliche Nachteile für den Aufenthalt in Deutschland entstehen.

Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde des Landkreises Rastatt ist ohne Termin nicht möglich. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

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