Entlastungsbetrag der Pflegekassen auch für ehrenamtliche Einzelhelfer nutzbar

Seit einigen Monaten besteht die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag der Pflegekassen auch für typische Tätigkeiten ehrenamtlicher Einzelhelfer in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen unter anderem Begleitungen zu Arztbesuchen, Spaziergänge, Unterstützung bei der Haushaltsführung, Einkäufe oder die Begleitung zu Freizeitaktivitäten. Diese Leistungen können bei der Pflegekasse oder der privaten Krankenversicherung des Pflegebedürftigen abgerechnet werden. Darauf verweist die Stabsstelle Pflege im Landratsamt Rastatt.

Ehrenamtliche Helfer spielen im Alltag der Pflegebedürftigen eine äußerst wichtige Rolle. Mit ihrem Engagement ermöglichen sie älteren Menschen, länger in der gewohnten Umgebung zu bleiben. So bleiben soziale Kontakte erhalten, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird gefördert und das Risiko der Vereinsamung wird reduziert. 

Wenn beispielsweise schon länger eine vertrauensvolle Beziehung zu einer Nachbarin besteht, die regelmäßig nach dem Rechten sieht, den Haushalt organisiert, kann diese Person vom Entlastungsbetrag profitieren. Sie kann bei der Pflegekasse oder der privaten Krankenversicherung angemeldet werden. Der monatliche Entlastungsbetrag der Pflegekassen beträgt 131 Euro und kann für die erbrachten Leistungen genutzt werden.

Information: Pflegestützpunkt und www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de (Einzelhelfende).