Gaststätten- und Gewerberecht
Gaststättenrecht
Zuständigkeiten
Das Landratsamt ist zuständig für alle Gemeinden im Landkreis Rastatt.
Ausnahmen
- Große Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt.
- Bühl ist auch für Ottersweier zuständig.
- Rastatt ist auch für Iffezheim, Ötigheim und Steinmauern zuständig.
- Gernsbach
- Bühlertal
Gewerberecht
Zuständigkeit
Das Landratsamt ist zuständig für alle Gemeinden im Landkreis Rastatt.
Ausnahmen
- Große Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt.
- Bühl ist auch für Ottersweier zuständig.
- Rastatt ist auch für Iffezheim, Ötigheim und Steinmauern zuständig.
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Zusätzliche zu den genannten Unterlagen benötigen Sie beim Umgang mit Lebensmittel/Speiseeis: Belehrungsnachweis des Gesundheitsamtes (Terminvereinbarung unter 07222 381-2300 oder online unter Hygienebelehrung) - Antrag auf Verlängerung der Reisegewerbekarte
- Antrag auf Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe
- Antrag zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt
- Antrag auf Wiedergestattung nach Gewerbuntersagung
- Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen
- Antrag auf Festsetzung (Messen, Ausstelungen und Märkte)
- Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis
- Umsatzsteuerbefreiung
- Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Formulare
Übersicht Formulare - siehe unter Kategorie 130 Gewerberecht
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Rastatt (siehe unter Amt 5.2)
