Gaststätten- und Gewerberecht

Gaststättenrecht

Zuständigkeiten

Das Landratsamt ist zuständig für alle Gemeinden im Landkreis Rastatt.

Ausnahmen

  • Große Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt.
  • Bühl ist auch für Ottersweier zuständig. 
  • Rastatt ist auch für Iffezheim, Ötigheim und Steinmauern zuständig.
  • Gernsbach
  • Bühlertal

Gewerberecht

Zuständigkeit

Das Landratsamt ist zuständig für alle Gemeinden im Landkreis Rastatt. 

Ausnahmen

  • Große Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt.
  • Bühl ist auch für Ottersweier zuständig.
  • Rastatt ist auch für Iffezheim, Ötigheim und Steinmauern zuständig.

Formulare

Übersicht Formulare -  siehe unter Kategorie 130 Gewerberecht

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Rastatt (siehe unter Amt 5.2)

Inhalt

Kontakt

Öffentliche Ordnung
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5052
Fax 07222 381 5299
Frau L. Wörner

Sachgebietsleitung Öffentliche Ordung, Sachbearbeitung Spielhallen

Telefon 07222 381 5203
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.04
Frau K. Burkart

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung und Spielhallen

Telefon 07222 381 5204
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.04