Umsatzsteuerbefreiung
Zuständigkeit
Das Landratsamt ist zuständig für alle Gemeinden im Landkreis Rastatt.
Ausnahmen
- Große Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt.
- Bühl ist auch für Ottersweier zuständig.
Allgemeine Informationen
Unter den untenstehenden Voraussetzungen kann eine Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung beantragt werden. Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bescheinigung nicht gleichbedeutend mit der Steuerbefreiung, sondern Grundlagenbescheid zu einer eventuellen Steuerbefreiung sein kann. Die Entscheidung obliegt den Finanzbehörden (Finanzamt).
Voraussetzungen
Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 20 a) Umsatzsteuergesetz (UStG)
Für im Amateurbereich tätige bzw. nicht professionelle
- Theater
- Orchester
- Chöre
- Einzelkünstler
- Solisten
- Dirigenten
- Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen
Amateurtheater, Orchester und Chöre, als Einzelkünstler auftretende Solisten und Dirigenten der Amateurmusik sowie nicht professionelle Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen können von der Umsatzsteuer befreit werden, sofern sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen, wie die in § 4 Nr. 20 a) Satz 1 UstG genannten staatliche und kommunale Einrichtungen.
Dem Antrag sind bei Einzelpersonen eine Kurzbiographie, Angaben zur musikalischen Ausbildung und zur derzeitigen musikalischen Tätigkeit anzufügen. Für Gruppen wie Orchester, Chöre etc. sind eine Beschreibung der Besetzung und des Programms sowie ggf. die Vereinssatzung vorzulegen. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein bei Aufforderung weitere Unterlagen einzureichen.
Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 b) Umsatzsteuergesetz (UstG)
Für
- Privatmusikerzieher
- Musikschulen
Selbständige Privatmusikerzieher sowie Musikschulen können von der Umsatzsteuer befreit werden, sofern sie gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen erbringen und auf einen Musikberuf bzw. auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereiten.
Dem Antrag sind bei Privatmusikerziehern eine Kurzbiographie, Angaben zur musikalischen Ausbildung und zur derzeitigen musikalischen Tätigkeit anzufügen. Bei Musikschulen sind Angaben zur Bildungseinrichtung, zum Träger, zu den Kursen/Lehrgängen, der Zielgruppe, den Vertragsbedingungen und den Lehrkräften zu tätigen. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein bei Aufforderung weitere Unterlagen einzureichen.
Verfahrensablauf
Ein Antrag kann formlos per E-Mail oder per Post an das Landratsamt Rastatt gerichtet werden.
Kosten
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Rastatt (PDF, 9,1 MB) (siehe unter Amt 5.2)
