Wertstoffe entsorgen
Wertstoffe sind Stoffe, die
- nach ihrem Gebrauch wieder genutzt,
- zu anderen Produkten umgewandelt oder
- in Rohstoffe aufgespalten werden können.
Man kann sie wiederverwerten. Dadurch kehren sie in den Wirtschaftskreislauf zurück, was zusätzlich CO₂ und Energie spart.
Wertstoffe sollten möglichst hochwertig recycelt werden. Dafür ist eine Trennung in zweierlei Hinsicht erforderlich: Bitte trennen Sie sorgfältig Verkaufsverpackungen in die einzelnen Fraktionen Glas (sogenannte Iglu-Behälter), Paper, Pappe, Karton (Papiertonne) und die sogenannten Leichtstoffverpackungen (gelber Sack/gelbe Tonne). Bitte achten Sie ferner darauf, auch die einzelnen Komponenten einer Verpackung voneinander zu trennen. Viele Verpackungen enthalten dazu Hinweise. Ein Joghurt-Becher zum Beispiel sollte in Kunststoff (eigentlicher Becher), Pappe (Banderole um den Becher) sowie Aluminium (Deckel) getrennt werden. Die Trennung hat einen erheblichen Einfluss auf das spätere Recycling. Was bei der Trennung versäumt wird, lässt sich später nur schwer nachholen.
In einigen Kreise gibt es bereits eine Wertstoffsammlung. Dort können Sie auch sog. stoffgleiche Nichtverpackungen, das heißt zum Beispiel Gegenstände aus Kunststoffen getrennt entsorgen.
Onlineantrag und Formulare
- AWB Wertstoffe - Was Wohin Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht des AWB Rastatt zur Entsorgung von Wertstoffen.
Zuständige Stelle
- Für Restmüll, Biogut oder grafische Papiere aus Papier, Pappe oder Karton (das sind unter anderem Zeitungen und Zeitschriften, keine Verpackungen): der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Stadt- beziehungsweise Landkreis, teilweise auch als kommunaler Eigenbetrieb beziehungsweise in der Rechtsform einer juristische Person des öffentlichen oder Privatrechts. - Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen (Leichtstoffverpackungen LVP, Glas, Papier, Pappe, Karton) sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig, die mit der Abholung üblicherweise ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragen.
- Die Papiertonne ist in den meisten Fällen sowohl für grafische Papiere (Zeitungen, Zeitschriften) als auch für Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Karton gedacht. In der Mehrzahl der Fälle liegt die Leerung in der Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
Die jeweilige örtliche Satzung beziehungsweise für Verkaufsverpackungen das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Freigabevermerk
10.06.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg