Leistungen

Unterlagen für die Natura 2000-Vorprüfung einreichen

Vorhaben, das heißt Projekte und Pläne, können sich negativ auf Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) auswirken. Ein Vorhabenträger muss daher vor der Zulassung beziehungsweise Umsetzung des Vorhabens überprüfen lassen, ob das Vorhaben mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets verträglich ist. Das ist nicht der Fall, wenn es geeignet ist, Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen.

Die Natura-Prüfung besteht aus 3 Schritten, einer Vorprüfung, einer Verträglichkeitsprüfung und gegebenenfalls einer Abweichungsprüfung. Dieses Formular soll den Vorhabenträgern die digitale Einreichung von Unterlagen für die Vorprüfung, also für den ersten Prüfschritt, ermöglichen.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Vorprüfung sind die unteren Naturschutzbehörden des Kreises, in dem das Vorhaben durchgeführt werden soll, das heißt

  • bei Vorhaben in einem Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • bei Vorhaben in einem Landkreis: das Landratsamt

Leistungsdetails

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Rechtsgrundlage

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

  • § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen
  • § 36 Pläne

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)

Landesgebührengesetz Baden-Wüttemberg (LGebG)

  • § 3 Festsetzung der Gebühren und Auslagen

Freigabevermerk

17.11.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg