Leistungen
Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
Labore, die im Auftrag von Lebensmittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln durchführen, sind verpflichtet, nicht sichere Lebensmittel zu melden.
Folgende Fragen müssen Sie als Verantwortlicher oder Verantwortliche eines Labors im Zusammenhang mit der neuen Meldepflicht prüfen:
- Handelt es sich um eine in Deutschland gezogene Lebensmittelprobe?
- Nehmen Sie aufgrund der Analyseergebnisse an, dass die Anforderungen der Lebensmittel- sicherheit nicht eingehalten werden? Besteht daher ein Verkehrsverbot?
Hinweis: Die Meldepflicht ergänzt die Pflichten der Lebensmittelunternehmer. Diese müssen unverzüglich die für Sie zuständigen Stellen über ergriffene Maßnahmen unterrichten, wenn Sie annehmen, dass die von Ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel nicht sicher sind.
Zuständige Stelle
- die für das jeweilige Labor zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
- wenn der Firmensitz Ihres Labors in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- wenn der Firmensitz Ihres Labors in einem Landkreis liegt: das Landratsamt.
Leistungsdetails
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Rechtsgrundlage
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB):
- § 44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
Freigabevermerk
23.10.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg