Leistungen
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.
Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,
- mit ihrer Lage umzugehen,
- Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
- Konflikte selbständig zu lösen.
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Das örtliche Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis zurückgegeben.
Leistungsdetails
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Rechtsgrundlage
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Freigabevermerk
19.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg