Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden.
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragsungsweges minimiert werden.
Daher brauchen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass Sie an einer Belehrung über dieses Risiko teilgenommen haben.
Das Gleiche gilt, wenn Sie
- sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder
- sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten.
Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse nach dem Bundesseuchengesetz. Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Vereinfachte Belehrung
Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen reicht es, wenn Sie das Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen lesen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
das Gesundheitsamt
Gesundheitsamt ist,
- wenn Sie in Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
- ansonsten das Landratsamt.
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
Infektionsschutzgesetz (IfSG):
- § 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
- § 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
Freigabevermerk
12.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg