Leistungen
Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für
- die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
- die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Zuständige Stelle
die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde,
- in deren Zuständigkeitsbereich der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder
- in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, bei der eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister besteht.
Leistungsdetails
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Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- § 29 Absatz 3 Übermäßige Straßenbenutzung
- § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
- § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
- § 34 Achslast und Gesamtgewicht
Freigabevermerk
24.09.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg