Leistungen
Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann für Sie die Beantragung einer Einbürgerung ohne Einbürgerungsanspruch in Betracht kommen.
Mit Hilfe des unter der Überschrift "Onlineantrag" aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weitergeleitet.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Staatsangehörigkeitsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen die Stadtverwaltung,
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen das Landratsamt.
Leistungsdetails
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Rechtsgrundlage
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- § 10 Einbürgerungsanspruch für Ausländer mit längerem Aufenthalt; Miteinbürgerung ausländischer Ehegatten und minderjähriger Kinder
- § 11 Ausschlussgründe
- § 12a Entscheidung bei Straffälligkeit
- § 43 Absatz 3 Intergrationskurs
Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Einbürgerungstestverordnung - EinbTestV)
Freigabevermerk
28.07.2025 Innenministerium Baden-Württemberg