Den Ersatz der Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen nach Verlust beantragen
Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und Teil II (früher: Fahrzeugbrief), bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das CoC-Papier (Certificate of Conformity).
Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung beziehungsweise Betriebserlaubnis beantragen. Bei Diebstahl müssen Sie zudem unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstatten.
Zuständige Stelle
Für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort (Hauptwohnsitz) des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen (Unternehmen) nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung
- gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (zum Beispiel . OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau beziehungsweise einen eingetragenen Kaufmann
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
- § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
- § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
- § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
- § 13 Einzelgenehmigung für Fahrzeuge
Freigabevermerk
08.08.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg