Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge beantragen
Die Betriebserlaubnis ist Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass Ihr Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.
Verschiedene zulassungsfreie Fahrzeugee benötigen eine Betriebserlaubnis, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dazu gehören zum Beispiel:
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
- einachsige Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Leichtkrafträder
- zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter
- Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben
Eine Betriebserlaubnis kann Ihnen je nach Fahrzeugtyp mit oder ohne Zuteilung eines eigenen Kennzeichens erteilt werden.
Zuständige Stelle
Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort (Hauptwohnsitz) des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen (Unternehmen) nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung
- gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (zum Beispiel OHG und KG) oder eingetragene Kauffrau beziehungsweise eingetragener Kaufmann
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
- § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
- § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung-FZV):
- § 4 Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeugs
Freigabevermerk
05.08.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg