Leistungen
Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.
Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt.
Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.
Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:
- Beratung des Betreibers und der Betriebsangehörigen
- Angelegenheiten des Immissionsschutzes
- Hinwirken auf die Einführung von umweltfreundlichen Verfahren sowie Erzeugnissen und Mitwirkung bei deren Einführung durch Begutachtungen
- Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften des Immissionsschutzes (zum Beispiel durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
- Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Anlagen ausgehen, sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen und Pflichten des Immissionsschutzrechts
- jährliche Berichterstattung an den Betreiber über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen
Zuständige Stelle
die Immissionsschutzbehörde
Immissionsschutzbehörde ist,
- wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
- wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- das Regierungspräsidium, sofern
- sich auf Ihrem Betriebsgelände mindestens eine Anlage nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU befindet oder
- der Betrieb der Störfall-Verordnung unterliegt
Leistungsdetails
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Rechtsgrundlage
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- §§ 53 - 58 Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
Freigabevermerk
23.09.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg