Ausbildungsduldung beantragen
Wenn Sie als ausreisepflichtige Person eine qualifizierte Ausbildung in einem anerkannten Beruf machen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Ausbildungsduldung für die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung. Eine Ausbildungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung, die Sie erhalten können, wenn
- Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, Sie während des Asylverfahrens eine Berufsausbildung begonnen haben und diese fortsetzen möchten, oder
- Sie im Besitz einer Duldung (also ausreisepflichtig) sind und eine Ausbildung beginnen möchten.
Während der Geltungsdauer der Ausbildungsduldung können Sie nicht abgeschoben werden. Wenn Sie die Ausbildung erfolgreich abschließen, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung.
Die Ausbildungsduldung wird für einen konkreten Ausbildungsbetrieb erteilt. Ein (nahtloser) Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist möglich. In diesen Fällen bedarf es vor dem Betriebswechsel eines Antrags auf „Umschreibung“ der Ausbildungsduldung auf den neuen Betrieb.
Die Ausbildungsduldung kann sieben Monate vor Beginn der Ausbildung beantragt werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen frühestens sechs Monate vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungsduldung.
Zuständige Stelle
Den Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung richten Sie an die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Ausländerbehörde ist, wenn Sie
- in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
Diese leitet Ihren Antrag an das für die Erteilung der Ausbildungsduldung zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe weiter.
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
- § 19d Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung,
- § 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
- § 60c Ausbildungsduldung
Freigabevermerk
16.02.2026 Justizministerium Baden-Württemberg