Zentralklinikum: Rastatter Kreistag fasst weitreichende Beschlüsse

Der Rastatter Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung weitreichende Beschlüsse in Sachen Zentralklinikum gefasst und ebnet damit den Weg für die weiteren Planungen. Die Mitglieder des Kreistags haben sich mehrheitlich dazu entschieden, auf die drei wesentlichen Forderungen des Gemeinderats Baden-Baden einzugehen. Diese sehen unter anderem eine Reduzierung der Beteiligungsverhältnisse, die Namensgebung des Zentralklinikums und einen Gemarkungstausch vor.

Landrat Prof. Dr. Christian Dusch begrüßt den Beschluss des Gremiums: „Mit dem starken Votum des Kreistags können wir mit den Verhandlungen des dringend benötigten Zentralklinikums fortfahren und das Jahrhundertprojekt voranbringen.“

Der Kreistag konnte sich auf folgende Punkte verständigen:

  • Das Beteiligungsverhältnis soll in 70,5 Prozent (Landkreis Rastatt) und 29,5 Prozent (Stadtkreis Baden-Baden) geändert werden und für die Investitionen und den Betrieb des neuen Klinikums gelten. Die Sitzverteilung im Aufsichtsrat und das Stimmgewicht in der Gesellschafterversammlung sollen an das neue Beteiligungsverhältnis angepasst werden. Der Vorsitz des Aufsichtsrats soll, wie von Baden-Baden schon vorgeschlagen, künftig dauerhaft beim Landkreis bleiben.
  • Der Name des neuen Klinikums soll „Klinikum Baden-Baden/Rastatt“ lauten.
  • Ein möglicher Gemarkungstausch für die Realisierung und Erschließung des neuen Klinikums soll im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Federführung der Stadt Baden-Baden und unter Beteiligung des Landkreises, der Stadt Rastatt und des Regierungspräsidiums Karlsruhe weiterverfolgt werden.