Wohngeldreform entlastet untere Einkommensgruppen spürbar

Mit der Wohngeldreform „WohngeldPlus“ zum 1. Januar 2023 ist die bislang umfangreichste Wohngeldverbesserung erreicht worden. Wie die Wohngeldbehörde im Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung im Landratsamt Rastatt mitteilt, wurde durch die damit verbundene Anhebung der Einkommensgrenzen und Miethöchstbeträge der Kreis der Anspruchsberechtigten, die Reichweite und Höhe des Wohngeldes stark ausgeweitet.

So wurde das Wohngeld um eine Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente ergänzt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Wohngeldempfänger durch die Verbesserung im Bundesdurchschnitt nahezu verdreifachen und die bisher gewährten Leistungen verdoppeln werden. Im Landkreis Rastatt hat sich die Anzahl der Wohngeldanträge bislang mehr als verdoppelt und auch die Auszahlungshöhe der Wohngeldleistungen ist teilweise erheblich angestiegen. Besonders profitieren die Bürger der Gemeinde Sinzheim von der Reform des Wohngeldes, denn nachdem Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eine eigene Mietstufe zusteht und das Mietniveau in Sinzheim nach der amtlichen Wohngeldstatistik erheblich über dem Durchschnitt liegt, wurde die bisherige Mietstufe 2 auf Mietstufe 4 angehoben. Dies führt dort zu einer zusätzlichen Erhöhung der Wohngeldleistungen.

Information: Auskünfte zu Wohngeld und Lastenzuschuss erteilt die Wohngeldbehörde des Landratsamtes Rastatt unter Telefon 07222 381-0.