Wasserentnahmeverbot an oberirdischen Gewässern aufgehoben

Aufgrund der veränderten Wetterlage mit ergiebigen Niederschlägen wird mit Verordnung vom 1. August 2023 die Rechtsverordnung des Landratsamtes Rastatt zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Landkreis Rastatt (RVO Wasserentnahmeverbot) vom 7. Juli 2023 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Eine erneute Prüfung der Pegeldaten hat ergeben, dass sich die Abflusssituation in den oberirdischen Gewässern im Landkreis Rastatt entspannt hat. An allen Pegelstellen der Fließgewässer werden Wasserstände beobachtet, die über dem mittleren Niedrigwasserstand liegen. Für die nächsten Tage werden weitere Niederschläge erwartet. Zudem werden bis Mitte August eher gemäßigte Lufttemperaturen prognostiziert. Hinzu kommt, dass ab Mitte August die Globalstrahlung abnimmt. Die Globalstrahlung ist ein Maß für die Intensität der Sonneneinstrahlung und beeinflusst die Verdunstung und damit die Entwicklung der Abflussverhältnisse.

Das Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht im Landratsamt Rastatt geht deshalb davon aus, dass eine Niedrigwasserentwicklung, die deutlich unter dem langjährigen Niedrigwasserniveau (MNQ) liegt, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr eintreten wird. Vor diesem Hintergrund sei es aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht vertretbar und gerechtfertigt, das eigentlich bis 30. September 2023 geltende Wasserentnahmeverbot für den gesamten Landkreis Rastatt aufzuheben. Somit sind Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs nach § 25 Wasserhaushaltsgesetz, § 20 Abs. 1 Wassergesetz wieder uneingeschränkt zulässig.

Service

Hier finden Sie die Verordnung des Landratsamts Rastatt über die Aufhebung der Rechtsverordnung als öffentliche Bekanntmachung.