Vorwürfe gegen Oberbürgermeister Späth und Landrat Dusch sind unbegründet

Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Oberbürgermeister Dietmar Späth und Landrat Prof. Dr. Christian Dusch abgelehnt. Der Anfangsverdacht der Untreue hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. In einer gemeinsamen Mitteilung äußern sich die beiden erleichtert, aber auch ernüchtert über die Zuspitzung der politischen Auseinandersetzung.

Ende November wurde bei der für Wirtschaftsstrafsachen in der Region zuständigen Staatsanwaltschaft Mannheim Strafanzeige wegen Untreue gegen die beiden Aufsichtsratsvorsitzenden des Klinikums Mittelbaden gestellt. Die Staatsanwaltschaft sieht hierfür keinen Anfangsverdacht, wie sie den beiden Aufsichtsratsvorsitzenden in einem Schreiben mitteilte. Demnach wird der Strafanzeige vom 21. November 2024 gemäß Paragraf 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben. Somit wurde die Eröffnung eines Strafverfahrens abgelehnt, da sich der Anfangsverdacht des Vergehens der Untreue nicht bestätigte.

Zu den unberechtigten Vorwürfen erklärt Oberbürgermeister Späth: „Obwohl ich 100-prozentig davon überzeugt war und bin, dass von meiner Seite kein Fehlverhalten vorlag, bin ich trotzdem beruhigt, dass eindeutig festgestellt wurde, dass kein Anfangsverdacht besteht. Das bestätigt, dass wir bei unseren Entscheidungen rechtlich sauber und gewissenhaft gehandelt haben. Gleichzeitig bin ich aber auch tief enttäuscht über die Art und Weise, wie hier versucht wurde, demokratische Entscheidungen zu diskreditieren. Es ist eine besorgniserregende Entwicklung, dass politische Auseinandersetzungen mit juristischen Mitteln weitergeführt werden, anstatt sie in der demokratischen Arena auszutragen. Entscheidungen, die in einem demokratischen Prozess erarbeitet wurden, verdienen Respekt, selbst wenn sie kontrovers diskutiert werden. Es sollte nicht sein, dass haltlose Vorwürfe als Mittel eingesetzt werden, um politisches Vertrauen zu erschüttern und den Diskurs zu vergiften.“

Landrat Dusch erklärt: „Einerseits bin ich erleichtert, dass der unberechtigte Vorwurf auch in den Augen des zuständigen Staatsanwalts als unberechtigt eingestuft wurde. Andererseits macht es mich betroffen und entrüstet, dass eine Person aus mir bisher völlig unbekannten Gründen, eine Anzeige gegen mich erhoben hat.“ Dusch kündigt zudem an, Akteneinsicht zu beantragen, um zu prüfen, ob die erhobenen Behauptungen den Tatbestand der üblen Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung erfüllen.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt