Virus der Newcastle-Krankheit bei toter Stadttaube nachgewiesen
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt Rastatt weist darauf hin, dass für alle Hühner- und Putenhaltungen – auch für kleine Bestände und Hobbyhaltungen – eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit besteht. Da das Virus in den wildlebenden Taubenpopulationen zirkuliert, werden Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgefordert, den Impfstatus ihrer Tiere zu überprüfen und gegebenenfalls unverzüglich eine Impfung durch einen Tierarzt durchführen zu lassen.
Der Nachweis bei wildlebenden Stadttauben führt nicht zu weiteren amtlichen Maßnahmen. Dennoch ist es wichtig, den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel möglichst zu vermeiden und auf konsequente Hygienemaßnahmen zu achten, damit das Virus nicht in den Geflügelbestand eingeschleppt wird.