Überfüllte Restabfalltonnen bleiben ungeleert stehen

Zwischen zehn und 15 Prozent der Restabfallbehälter sind deutlich überfüllt. Das teilt der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Rastatt nach einer Überprüfung mit. Demnach seien auf den 60-Liter-Restabfallbehältern teilweise so viele zusätzliche Müllsäcke gestapelt, dass rund die doppelte Abfallmenge anfällt. Der AWB weist darauf hin, dass derart stark überfüllte Restmüllbehälter künftig nicht mehr geleert werden.

Das Foto zeigt eine überfüllte graue Mülltonne am Straßenrand. Die Tonne kann nicht geschlossen werden, weil sich Müllsäcke darauf stapeln. Foto MERB, Achern
Überfüllte Tonnen wie diese, bei denen der Deckel nicht geschlossen ist, werden künftig nicht mehr geleert. Foto: MERB, Achern

Das Landratsamt Rastatt informiert in diesem Zusammenhang, dass die Abfallgefäße gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises mit geschlossenem Deckel zur Abfuhr bereitzustellen sind. Dementsprechend sei der Entsorger grundsätzlich berechtigt, überfüllte Tonnen nicht zu entleeren und auch neben den befüllten Abfallbehältern bereitgestellte Übermengen stehen zu lassen.

Die Gebühren für die graue Tonne setzen sich beim AWB im Landkreis Rastatt aus der Behältergrundgebühr und der Leerungsgebühr zusammen, die beide von der genutzten Behältergröße abhängig sind. Dabei gilt zu beachten, dass sich die Gebührenkalkulation immer am Behältervolumen eines Gefäßes mit geschlossenem Deckel orientiert.

Durch die Identtechnik und der damit verbundenen flexiblen Nutzungsmöglichkeit der Leerungstermine haben Behälternutzer die Möglichkeit, beim Anfall von weniger Abfall auch geringere Gebühren zu bezahlen. Das entbindet aber nicht von der Pflicht, den Behälter ordnungsgemäß zu befüllen.

Wenn die Regeln zur ordnungsgemäßen Befüllung der Mülltonnen nicht eingehalten werden, dann widerspreche das dem Prinzip der Gebührengerechtigkeit und stelle eine Benachteiligung gegenüber den Kunden dar, die ihre Gefäße öfters leeren lassen oder aber von vornherein eine größere Tonne nutzen, teilt der Abfallwirtschaftsbetrieb mit.

Im Übrigen ist zu bedenken, dass wenn der Deckel offen steht, der Abfall beim Leeren auf der Straße landen kann.

Deshalb bleiben stark überfüllte Restabfallbehälter künftig ungeleert stehen und werden mit einem roten Anhänger am Griff gekennzeichnet. Auf dem Anhänger wird auf die weiteren Entsorgungsmöglichkeiten verwiesen. Für den stehengebliebenen Behälter kann eine gebührenpflichtige Sonderleerung beauftragt werden. Auch dafür muss aber auf die Befüllungsregeln geachtet werden.

Was ist zu tun, wenn mal mehr Abfall anfällt?

Dann können für die graue Tonne Zusatzsäcke erworben werden. Diese sind aus Kunststoff und fassen 50 Liter Inhalt. Die Säcke sind für je vier Euro in den Rathäusern – mit Ausnahme der Stadt Gaggenau – erhältlich. In Gaggenau verkauft die Firma Profi Schiffmacher, Luisenstraße 68, die Zusatzsäcke. Im Kaufpreis enthalten sind auch die Kosten für die Abholung und Entsorgung des Restabfalls. Die Zusatzsäcke sind mit einem Aufdruck des Abfallwirtschaftsbetriebs als zugelassene Säcke gekennzeichnet und können am Leerungstag gemeinsam mit dem jeweiligen Sammelbehälter bereitgestellt werden.

Service

Weitere Informationen unter www.awb-landkreis-rastatt.de oder telefonisch unter 07222 381-5555.