Straßenbauamt des Landratsamts ordnet Beschränkungen auf der Baulandstraße an

Wegen des schlechten Fahrbahnzustands hat das Straßenbauamt des Rastatter Landratsamts Beschränkungen auf einem Teilabschnitt der Baulandstraße (K3716) angeordnet.

Auf dem Abschnitt zwischen der Abzweigung von der L77 in Rastatt-Niederbühl und der Einmündung der Lochfeldstraße gilt ab sofort eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde. Außerdem darf dieser Abschnitt nur noch von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximalen 7,5 Tonnen befahren werden.

Die Umleitung für LKW über 7,5 Tonnen führt über die L77, Lützower Straße, zur B3, Kehler Straße, über die „Umfahrung Rastatt“ zur BAB-Anschlussstelle Rastatt Nord. In Gegenrichtung entsprechend.

Die ursprünglich geplante Sanierung dieses letzten Abschnitts auf der K3716 einschließlich der Beseitigung des Bahnübergangs verzögert sich zunächst. Hintergrund sind die Planungen eines zweiten Gleises für die kreuzende Murgtalbahn sowie Schwierigkeiten beim Grunderwerb.