Stellungnahme zur geplanten Neuregelung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Die Oberbürgermeisterin und die Oberbürgermeister sowie der Landrat des Landkreises Rastatt nehmen mit Sorge die aktuellen Entwicklungen bezüglich des Fahrdienstes im ärztlichen Bereitschaftsdienst zur Kenntnis und lassen sich in einer Stellungnahme wie folgt zitieren:

„Wir begrüßen die grundsätzliche Absicht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), eine effizientere Steuerung der Notfalldienste zu etablieren, um die Versorgung ressourcenschonend sicherzustellen. Wir haben uns in einem Schreiben vom 20. Mai 2025 dahingehend positiv geäußert, da uns zugesichert wurde, dass die Umstrukturierung für die Bevölkerung nicht spürbar sein würde.

Allerdings wurden die konkreten Details zur Umsetzung, insbesondere die zentrale Verlegung des Fahrdienst-Stützpunktes nach Offenburg, in der initialen Information nicht explizit thematisiert. Aus diesem Grund müssen wir die Besorgnisse der lokalen Ärzteschaft sehr ernst nehmen, die vor negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung warnen. Die Ärztinnen und Ärzte weisen zu Recht darauf hin, dass die Fahrzeit von Offenburg in die Endbereiche über eine Stunde betragen kann. Dies würde potenziell zu einer massiv eingeschränkten Versorgung beitragen.

Wir unterstützen daher die Forderung der Ärzteschaft, das bisherige, gut funktionierende System nicht ohne ergebnisoffene Prüfung alternativer Ansätze zu verändern. Der Vorschlag, eines der Fahrzeuge des Bereitschaftsdienstes neben Offenburg auch (weiterhin) in Rastatt zu stationieren, stellt eine pragmatische Lösung dar, die die Anfahrtszeiten deutlich verkürzen könnte. Wir bitten die KVBW, diesen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts ernsthaft zu evaluieren, anstatt ihn wegen einer angeblich erhöhten Komplexität abzulehnen. Diese Position wird auch vom Kreisverband Rastatt des Gemeindetages geteilt, der stellvertretend für die Mitgliedsgemeinden die fehlende Einbeziehung der Ärzte sowie den Wegfall des Stützpunktes Rastatt mit entsprechendem Fahrzeug bemängelt.

Wir möchten die KVBW dazu ermutigen, die Bedenken der niedergelassenen Ärzteschaft in die laufenden Überlegungen einzubeziehen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Erfahrungen und die Warnungen der Ärztinnen und Ärzte, die sich bereits jetzt am Limit bewegen, berücksichtigt werden, um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft sicherzustellen.“

Offener Brief an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (PDF, 142 KB)