Öffentliche Bekanntmachung: Hochwassergefahrenkarten an öffentlichen Gewässern im Landkreis Rastatt - Fortschreibung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete gemäß § 65 WG im Einzugsgebiet der Bühlot und deren Seitengewässer im Bereich der Gemeinde Bühlertal

Nach § 65 Abs. 1 und 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) werden Überschwemmungsgebiete in Karten eingetragen, die über das Internet auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de) eingesehen werden können.

Die Überflutungsflächen der öffentlichen Gewässer des Landkreises Rastatt wurden im Einzugsbereich der Bühlot und deren Seitengewässer im Bereich des Freibads in der Gemeinde Bühlertal im Zuge der Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe eingearbeitet und veröffentlicht.

Als Überschwemmungsgebiete gelten Flächen, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) überschwemmt oder durchflossen werden. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Grundstücksnutzung nach § 78 und § 78 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingeschränkt.

Unter anderem ist untersagt:
Die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen; die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können; das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche; die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können; die Umwandlung von Grünland in Ackerland.

Ausnahmen können im Einzelfall nur dann zugelassen werden, wenn die in § 78 und § 78 a WHG genannten gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die Lagerung wassergefährdender Stoffe gelten zusätzlich die jeweiligen Anforderungen nach der Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV).

Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) sowie weitere Informationen zum Thema Hochwasser sind der Öffentlichkeit im Internet unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de zugänglich gemacht. Zudem können die Hochwassergefahrenkarten und die Fortschreibungen hier auf der Website des Landkreises Rastatt (www.landkreis-rastatt.de) unter dem Stichwort „Hochwassergefahrenkarten“ abgerufen werden.

Die Fortschreibungen der HWGK können außerdem bei den betroffenen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie beim Landratsamt Rastatt, Sachgebiet Fließgewässer/Gewässerschutz, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung kostenlos eingesehen werden.

Landratsamt Rastatt
Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht
 
12. April 2024