Novellierung der Landesbauordnung ebnet Weg für virtuelles Bauamt beim Landratsamt Rastatt

Die vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zum Jahreswechsel 2023/2024 angekündigte Änderung der Landesbauordnung ist bereits am 25. November 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen sollen hauptsächlich die Verfahrensabläufe von Bauantragsverfahren und deren elektronische Bearbeitung erleichtern.

Wesentliche Änderungen ergeben sich bei der Antragstellung. Bauanträge und Kenntnisgabeverfahren sind künftig direkt bei der Baurechtsbehörde einzureichen. Bisher wurden diese bei der Ortsgemeinde eingereicht. Eine weitere wesentliche Änderung erfolgte im Rahmen der Angrenzeranhörung. Künftig sollen nur diejenigen Angrenzer innerhalb des laufenden Verfahrens benachrichtigt werden, deren nachbarschützende Belange durch die Beantragung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts betroffen sind. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen sind künftig vom Antragsteller gesondert im Rahmen der Bauvorlagen zu beantragen. Die baurechtliche Entscheidung wiederum, in der Regel die Baugenehmigung, soll auch allen nicht am Verfahren beteiligten Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, bekanntgegeben werden. Somit soll sichergestellt werden, dass alle Betroffenen rechtzeitig von einer Entscheidung Kenntnis erhalten.

Die Einführung von erleichternden Vorschriften für die Bearbeitung von digitalen Anträgen wurden auch bei der Bekanntmachung von baurechtlichen Entscheidungen umgesetzt. So können Entscheidungen künftig auch elektronisch bekanntgegeben werden.

Weiterhin können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2025 soll die rein elektronische Einreichung gesetzlich verpflichtend werden, eine Einreichung in Papierform ist dann ausgeschlossen.

Das virtuelle Bauamt beim Landratsamt Rastatt wurde somit zum 4. Dezember 2023 zum richtigen Zeitpunkt eingeführt. Die wesentlichen Änderungen der Landesbauordnung werden bereits in den neuen digitalen Abläufen umgesetzt.

Für die meisten Kommunen im Landkreis Rastatt ist die Baurechtsbehörde des Landratsamts Rastatt zuständig. Ausnahmen sind die Großen Kreisstädte Rastatt, Gaggenau und Bühl sowie die Stadt Gernsbach und die Gemeinde Bühlertal, die über eigene Baurechtsbehörden verfügen. Für die Gemeinden Iffezheim, Steinmauern und Ötigheim ist die Baurechtsbehörde der Stadt Rastatt, für Ottersweier die Baurechtsbehörde der Stadt Bühl zuständig.

Hier geht es zum digitalen Bauantrag.