Neue Digitalleistung für Taxi- und Mietwagenunternehmen

Beantragung einer Genehmigung im Landkreis Rastatt jetzt online möglich

Der Landkreis Rastatt stellt eine weitere digitale Dienstleistung zur Verfügung: Ab sofort können Genehmigungen für Taxi und Mietwagen sowie für Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr online beantragt werden.

Hintergrund ist das Onlinezugangsgesetz (OZG), welches zum Ziel hat, Verwaltungsleistungen für Bürger und Bürgerinnen nutzerfreundlich und digital anzubieten. Online-Dienste werden hierfür unter anderem nach dem Prinzip „EfA – Einer für Alle“ zentral entwickelt und den übrigen Verwaltungen zur Verfügung gestellt.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat gemeinsam mit dem kommunalen IT-Dienstleister ekom21 das EfA-Projekt Personenbeförderungsgenehmigung erarbeitet. Die Kreisverwaltung Rastatt ist hierbei eine von mehreren Akteuren, die als Pilot-Kommune in Baden-Württemberg Dienstleistungen digitalisiert und online anbietet.

Mit dem EfA-Projekt werden Onlineanträge für die Taxi- und Mietwagengenehmigung sowie die Kraftomnibusgenehmigung ermöglicht. Sowohl die erstmalige Beantragung einer Genehmigung als auch die Folgeanträge können im Landkreis Rastatt mit wenigen Klicks schnell und einfach online erledigt werden.

Service

Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung sowie die Onlineanträge selbst hier oder über das Serviceportal Baden-Württemberg unter www.service-bw.de.