Licht reduzieren – zum Schutz unserer Insekten
Was bedeutet das Beleuchtungsverbot?
Das Beleuchtungsverbot zielt darauf ab, die nächtliche Dunkelheit in der Natur zu bewahren. Viele Tiere, insbesondere nachtaktive Arten wie Eulen, Fledermäuse und verschiedene Insekten, sind auf Dunkelheit angewiesen, um zu jagen, sich fortzupflanzen oder sich in ihren Lebensräumen zu orientieren. Den tagaktiven Arten, wie etwa Singvögeln, werden die Ruhephasen und Rückzugsorte genommen. Viele Zugvogelarten werden durch Lichtverschmutzung negativ beeinflusst, da sie sich an den Sternen orientieren und diese weniger sichtbar sind.
Wo gilt das Verbot?
Vom 1. April bis 30. September dürfen die Fassaden aller öffentlichen und privaten Gebäude nicht mehr beleuchtet werden. Im Winter gilt das Verbot von 22 bis 6 Uhr. Ausnahmen gelten nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit. Darüber hinaus ist die künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu vermeiden. Beleuchtungen, die sich in Schutzgebieten befinden oder in diese hineinstrahlen sind nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Naturschutzbehörde erlaubt.
Was können wir tun?
- Beleuchtung reduzieren: Es gilt, die Außenbeleuchtung zu überprüfen und unnötige Lichter auszuschalten, besonders in der Nacht.
- Bewegungsmelder nutzen: Durch die Installation von Bewegungsmeldern wird Licht nur dann eingeschaltet, wenn es wirklich benötigt wird.
- Naturnahe Beleuchtung: Lichtquellen verwenden, die weniger störend für die Tierwelt sind, wie beispielsweise warmweißes Licht ohne UV- und Blaulichtanteile.
- Gartenbeleuchtung: Beleuchtung möglichst nach unten ausrichten und nach oben streuendes Licht abschirmen.
Information und Beratung unter naturschutz@landkreis-rastatt.de.