Jugendarbeit und Jugendschutz

Ziele der Arbeit

  • Die Grundlage unserer Arbeit findet sich in § 11 SGB VIII (Jugendarbeit) und § 14 SGB VIII (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz). Im Mittelpunkt stehen die Interessen und Bedürfnisse aller jungen Menschen bis 27 Jahren im Landkreis Rastatt. Die Angebote der Jugendarbeit sollen insbesondere an den Interessen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und von ihnen mitgestaltet werden. Des Weiteren arbeiten wir an der Vernetzung und Koordination der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit mit.
  • Weitere Informationen und Formulare finden Sie am Ende dieser Seite.

Angebote

Näheres zu unseren Angeboten

Fachberatung von Gemeinden und Jugendvereinen/-verbänden

Wir bieten eine fachliche Beratung der Kommunen an. Dabei sind wir sowohl für die kommunale Politik und die einzelne Gemeindeverwaltung als auch für die Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit Ansprechpartner (z. B. Konzeptberatung und Unterstützung bei der Einrichtung von Jugendräumen oder regionalen Jugendprojekten). Die Beratung von Vereinen/Verbänden ist ebenfalls ein wichtiger Aufgabenbereich.

Unterstützung und Beratung von Hauptamtlichen/Ehrenamtlichen

Die Begleitung und Qualifizierung der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit erfolgt
z. B. durch regelmäßige Facharbeitskreise, Fortbildungsangebote oder Seminare. Unsere Seminare sind auch für ehrenamtlich Tätige offen.

Seminare

Bei uns können Sie die Schulungen für Gruppenleiter/innen und Küchenleiter/innen, Seminare sowie Workshops für die Arbeit mit und für Jugendliche besuchen - natürlich können diese auch zum Erwerb oder zur Weiterführung der Juleica, Jugendleitercard, beitragen.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Wir halten Beratung in verschiedenen Bereichen des (erzieherischen) Kinder- und Jugendschutzes vor und sind hier präventiv tätig, z. B. durch Beteiligung am Projekt „HaLT“ (Hart am Limit), durch Suchtpräventionsprojekte, Schulungen von Jugendlichen im Bereich „Testkäufe“, Fachtage, Infoveranstaltungen und Auskünfte zum Jugendschutzgesetz.

Geschlechtsspezifische Jugendarbeit

Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Mädchenarbeit bzw. Jungenarbeit werden geschlechtsspezifische Projekte durchgeführt.

Ansprechstelle gegen Rechtsextremismus

Wir bieten Beratung, Weitervermittlung an entsprechende Stellen und Fachinformationen insbesondere für Betroffene, Jugendliche, Eltern, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendarbeit bei rechtsextremistischen, rassistischen und antisemitischen Vorfällen. Bei uns eingehende Anfragen behandeln wir vertraulich. Weitere Infos: Ansprechstelle gegen Rechtsextremismus

Ferienfreizeiten und internationale Jugendbegegnung

Falls Sie in den Sommerferien eine spannende Freizeit für Ihr Kind suchen, dann schauen Sie sich gerne unser Angebot an. Wir organisieren jährlich zwei Zeltfreizeiten und einen Jugendaustausch mit Finnland.

Hinweis:
Der Jugendaustausch wird gerade neukonzipiert und ist wieder für das Jahr 2025 geplant.

Finanzielle Förderung

Die Förderung umfasst Zuschüsse zu Kinder- und Jugendfreizeiten von Vereinen, Verbänden, Kirchen etc. im Landkreis Rastatt.

…und vieles mehr…

Haben Sie noch Fragen oder möchten sich informieren? Dann rufen Sie uns an oder schicken Sie eine E-Mail.

Informationen zu unseren Förderrichtlinien finden Sie in den folgenden Formularen.

Verschiedene Formulare und Informationen

Inhalt

Kontakt

. Jugendarbeit und Jugendschutz

Sekretariat Jugendarbeit und Jugendschutz

Telefon 07222 381 2257
Fax 07222 381 2299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum E1.16
Frau S. Schröder

Jugendreferentin / Sachbearbeitung Besondere Soziale Dienste

Telefon 07222 381 2224
Fax 07222 381 2299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum A1.09