Jugendschutz bei Veranstaltungen

Alkoholprävention und Jugendschutz

Der zu beobachtende Missbrauch von Alkohol bei Kinder und Jugendlichen gibt Anlass zur Besorgnis. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hier gegenzusteuern. Im Jahr 2010 haben deshalb alle Oberbürgermeister und Bürgermeister im Landkreis Rastatt eine „Gemeinsame Erklärung“ unterzeichnet. In dieser Erklärung wird die konsequente Einhaltung des Jugendschutzes gefordert und an die Vorbildfunktion der Erwachsenen erinnert. 

Vereinsveranstaltungen mit Alkoholausschank sind laut Landesgaststättengesetz spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Gemeinde in Textform anzuzeigen. Für die notwendigen Sicherheitsvorkehrung wie z.B. Jugendschutz, Brand- und Lärmschutz ist der Veranstalter verantwortlich. Die Kommunen können Auflagen erteilen. Um Sie bei Ihrer Veranstaltung zu unterstützen, finden Sie weiter unten eine Checkliste für Vereine und Plakate zum Aufhängen bei Ihrer Veranstaltung.

Im Jahr 2008 hat der Landkreis Rastatt das Projekt HaLT (Hart am LimiT) eingeführt. Bestandteil des Projektes ist nicht nur die Beratung von Jugendlichen und Eltern, sondern auch die Beratung und Unterstützung von Festveranstaltern bei der Planung ihrer Feste.

Der Party-Pass

Der Landkreis Rastatt hat jetzt seinen eigenen Party-Pass.

Mit dem neuen Personalausweisgesetz ist es seit 1. November 2010 nicht mehr gestattet, bei Festen und Veranstaltungen die Personalausweise von Jugendlichen einzubehalten. Dadurch wird die gesetzlich vorgeschriebene Alterskontrolle für Veranstalter erschwert.

Um eine wirkungsvolle Alterskontrolle wieder zu ermöglichen gibt es seit Januar 2013 den Party-Pass im Landkreis Rastatt. Mit dem Party-Pass ist die Alterskontrolle von Jugendlichen unter 18 Jahren um 24.00 Uhr wieder möglich.

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Kontakt

Frau S. Schröder

Jugendreferentin / Sachbearbeitung Besondere Soziale Dienste

Telefon 07222 381 2224
Fax 07222 381 2299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum A1.09