Willkommen im Brennholz-Bestellportal des Landratsamts Rastatt

Sie wurden von der Homepage Ihrer Gemeinde auf diese Seite weitergeleitet, da die Entgegennahme Ihrer Bestellung über einen digitalen Service des Landratsamt Rastatts (LRA) abgewickelt wird. Alle eingegangenen Bestellungen werden nach Ablauf der Bestellfrist zur weiteren Bearbeitung an die betreffende Gemeinde weitergeleitet. Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise bevor Sie zum Bestellformular gelangen.

Wichtige Informationen vorab

Das LRA stellt lediglich das Bestellformular als digitalen Service bereit und nimmt Ihre Bestellung entgegen. Organisation, Vergabe und Zuweisung des Brennholzes erfolgt wie gewohnt über Ihre jeweilige Gemeinde.

Alle Informationen zu:

  • Verfügbarkeit von Holzarten
  • Preise pro Festmeter
  • Bestellzeiträumen/-fristen
  • und weiteren Regelungen wie z.B. Art der Vergabe

finden Sie ausschließlich auf der Homepage oder im Mitteilungsblatt Ihrer Gemeinde.

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den für Ihre Gemeinde zuständigen Revierleitenden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Forstamts Rastatt für den Verkauf von Brennholz und Flächenlosen aus dem Kommunalwald an Verbraucher/-innen (AGB-Brh-Fl) (PDF, 97 KB)

Hier geht es zum Bestellformular

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