Starkregenrisikomanagement im Landkreis Rastatt

Hier geht´s zu den Starkregengefahrenkarten!

Starkregen – Gefahr und Risiken

Das Foto zeigt eine überschwemmte Straßes mit drei Personen und einem tief im Wasser fahrenden Auto.
Überschwemmte Straße

Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb kurzer Zeit in einem lokal sehr begrenzten Bereich Niederschläge von hoher Intensität und Menge auftreten.

Der Deutsche Wetterdienst DWD spricht von Starkregen, wenn große Niederschlagsmengen je Zeiteinheit anfallen. Dies geschieht insbesondere bei einer konvektiven Wetterlage, wenn vertikale Luftbewegungen von feuchtwarmen Luftmassen die Bildung von großen Regenwolken befördern, die sich dann plötzlich entladen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beschreibt Starkregen als „Niederschläge von mehr als 25 mm pro Stunde oder mehr als 35 mm in 6 Stunden“.  Starkregen tritt verstärkt während der Sommermonate auf und kann zu großen Schäden führen. Es gibt darüber hinaus noch weitere unterschiedliche Definitionen von Starkregen, basierend auf der Wahrscheinlichkeit des Auftretens oder der Regenmenge pro Zeiteinheit.

Zu unterscheiden ist zwischen dem eigentlichen Niederschlagsereignis und dem sich daraus bildenden Oberflächenabfluss, der zu einem Hochwasser führen kann.

Bei einem Starkregen handelt es sich zunächst um ein Niederschlagsereignis, welches aber nicht zwangsläufig zu Schäden führt. Zusammen mit verschiedensten örtlichen Randbedingungen, wie z.B. der Wassersättigung des Bodens (Bodenvorfeuchte), der Landnutzung bzw. der Bodenverdichtung oder Bodenversiegelung, der Gefällesituation oder auch der Retentionsfähigkeit des Außengebietes sowie weiteren Faktoren entwickelt sich aus dem Niederschlag durch Akkumulation über sich ausbildende Fließwege ein oberflächiger Abfluss. Dieser strömt dann den örtlichen topografischen Verhältnissen folgend in Richtung tiefer liegender Bereiche.

Je mehr Oberflächenabfluss sich innerhalb dieser Fließwege ansammelt, umso höher wird die Starkregengefährdung. Ein Risiko durch Überschwemmung ist aber nur dort gegeben, wo der Oberflächenabfluss nicht schadlos abgeführt werden kann – unabhängig von seiner Größe. Auch eine große Überflutungstiefe stellt nur dann ein Risiko für ein Gebäude dar, wenn das Wasser auf Eintrittswege ins Gebäude trifft oder die Bausubstanz durch längeren Einstau Schaden nimmt.

Trifft der Niederschlag auf Gebiete mit einem hohen Abtragspotential an Geröll und Geschwemmsel (Erosionsgefährdung) kann sich das Risiko aufgrund der im Abfluss mitgeführten Fracht stark erhöhen.

Sturzfluten sind eine besonders starke Ausprägung von Oberflächenabflüssen aufgrund außergewöhnlicher Starkregenereignisse in Einzugsgebieten mit größeren Hangneigungen. Häufig entstehen dadurch Hochwasserwellen mit enormen Fließgeschwindigkeiten, die zusätzlich noch viel Geschiebefracht mit sich führen und die Überflutungstiefen sehr schnell ansteigen lassen. Daher können Sturzfluten eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben darstellen und zu sehr hohen Sachschäden führen.

Starkregen führt überdies häufig zu Schäden durch eine Überlastung und den Rückstau des Kanalnetzes, da dieses nicht auf derartige Wassermassen ausgelegt ist und auch nicht wirtschaftlich ausgelegt werden kann. Ein Risiko für Gebäude besteht dann, wenn keine geeigneten baulichen Vorkehrungen (z.B. Hebeanlagen oder Rückstauklappen) vorhanden sind, die das Eindringen von Abwasser über die Hausinstallationen ins Gebäude verhindern.

Was ist Starkregenrisikomanagement (SRRM)?

Im Starkregenrisikomanagement (SRRM) werden die Gefahren und Risiken durch „wild/ungefasst“ oberflächlich abfließendes Wasser für die Allgemeinheit betrachtet. Die Verantwortung für diesen Aufgabenbereich liegt normal bei den Städten und Gemeinden. Zur Unterstützung der Kommunen bei dieser Aufgabe hat das Land Baden-Württemberg 2016 einen Leitfaden herausgegeben und fördert die Erstellung eines solchen Konzeptes mit 70% der Kosten.

Die Erstellung eines Starkregenrisikomanagement-Konzeptes folgt einer einheitlichen Vorgehensweise:

  1. Ermittlung von Überflutungsflächen während eines Starkregens (Starkregengefahrenkarten)
  2. Identifizieren von öffentlichen Risikoobjekten und Bereichen (Starkregenrisikokarten)
  3. Ausarbeitung eines kommunalen Handlungskonzeptes.

Im SRRM geht es um den „katastrophalen“ Starkregen der auch zu einer Sturzflut führen kann und sehr selten auftritt. In Zeiten des Klimawandels kann es aber immer häufiger zu solchen Ereignissen kommen. Das Ziel des SRRM ist es, das Risiko für Starkregen zu kennen und Handlungsoptionen für den Umgang mit der Gefahr zu entwickeln. Dabei gibt es verschiedenste potentielle Maßnahmen (siehe unten „Handlungskonzept“).

Es handelt sich bei dem im SRRM betrachteten Starkregen um Wassermengen, die weit größer sind als die Bemessung des Kanalnetzes. Eine Aufdimensionierung des Kanals ist in keinem Fall eine realistische Lösung, um mit den hier betrachteten Starkregen umzugehen, da es zu einer Überdimensionierung des Kanals führen würde und damit einerseits nicht wirtschaftlich wäre und zum anderen auch technische Probleme im Regelbetrieb mit sich führen würde. Schäden durch den Rückstau des Kanals sind ebenfalls nicht Teil des SRRM und gehören zur privaten Vorsorgepflicht der Bürgerinnen und Bürger (siehe Private Vorsorge).

Im SRRM werden vor allem Gefahren für die Allgemeinheit und Objekte von öffentlichem Interesse bezüglich ihres Risikos für oberflächlich abfließendes Wasser betrachtet. Dieser öffentliche Bezug liegt zum Beispiel bei einem Kindergarten in privater Trägerschaft vor oder bei einem Industriebetrieb, von dem aufgrund seiner verarbeiteten oder gelagerten Stoffe bei Überschwemmung durch Verdriften von Schadstoffen eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Ansonsten werden im Zuge des kommunalen Starkregenrisikomanagements keine privaten Gebäude oder Liegenschaften näher untersucht. Zum Schutz Ihres Privateigentums lesen Sie bitte weiter unten in dem zugehörigen Kapitel.

Unterschied zum Flusshochwasser

Die erstellten Starkregengefahrenkarten zeigen die maximale Überflutung durch Wasser, welches tieferliegenden Bereichen und damit in der Regel dem nächstenOberflächengewässer zufließt. Im Gegensatz dazu, zeigen die klassischen Hochwassergefahrenkarten die Überflutung durch ausuferndes Wasser aus dem Gewässerbett (Flusshochwasser), zum Beispiel als Folge von Dauerregen oder Schneeschmelze flussaufwärts. Im Gegensatz zu den Hochwassergefahrenkarten basieren die Starkregengefahrenkarten jedoch nicht auf gemessenen Pegelständen und eine statistische Einordnung zur Auftrittswahrscheinlichkeit ist schwierig. Im Vergleich mit den Hochwassergefahrenkarten haben die berechneten gefährdeten Flächen durch Starkregen derzeit keine wasserrechtliche Wirkung sondern dienen „lediglich“ der Risikoabschätzung.

Organisation des SRRM im Landkreis Rastatt

In den letzten Jahren sind uns die Folgen des Klimawandels in Hinblick auf Starkregenereignisse in vielfältiger und teils dramatischer Weise vor Augen geführt worden, welches sowohl in einigen Gemeinden des Kreises aber auch überregional in ganz Deutschland zu beobachten war.

Um sich der Herausforderung von zunehmenden Starkregenereignissen im gesamten Landkreis Rastatt anzunehmen, haben sich alle 23 Gemeinden und Städte des Landkreises Rastatt sowie die Stadt Baden-Baden zusammengeschlossen, um ein flächendeckendes kommunales SRRM durchzuführen. Hierzu wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den 24 beteiligten Kommunen geschlossen. Üblich ist es, immer nur einzelne Gemeinden oder kleinere Verbünde bei der Starkregenvorsorge zu betrachten, die interkommunale Zusammenarbeit auf Landkreisebene wird dementsprechend als Pilotprojekt durchgeführt. Dies senkt die Kosten, erhöht die Einheitlichkeit und realisiert insbesondere die zeitgleiche und gemarkungsgrenzenübergreifende Gefährdungsanalyse innerhalb hydrologischer Einzugsgebiete. Insgesamt wird ein Gebiet von ca. 900 km² betrachtet.

Geschäftsstelle Starkregenrisikomanagement

Zur Koordination des Projektes hat das Landratsamt Rastatt im Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht eine Geschäftsstelle für das SRRM eingerichtet, die im engen Dialog mit allen Kommunen und den bearbeitenden Ingenieurbüros steht. Neben der Projektkoordination ist die Geschäftsstelle sehr stark im Bereich Qualitätssicherung beteiligt. Darüber hinaus ist sie für die terminliche Koordination von Gremiensitzungen, Öffentlichkeitsveranstaltungen und Workshops zuständig. Bei Fragen zum Projekt können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.

Nach Abschluss des Projektes, voraussichtlich im Frühsommer 2024, übernimmt die Geschäftsstelle die Organisation des sog. „Austauschforums Starkregenrisikomanagement“, um die Synergien des Kooperationsprojektes auch für die Umsetzung kommunaler Maßnahmen zur Starkregenvorsorge weiterhin zu nutzen und die Kräfte im Landkreis zu bündeln.

Des Weiteren steht auch zukünftig der Austausch zwischen den Fachämtern des Landratsamtes im Sinne eines gemeinsamen Hochwasserschutzes im Fokus. Als Ansprechpartner für die Kommunen wird die Geschäftsstelle auch weiterhin bei der Bewältigung der verschiedenen Aufgaben zum starkregenbezogenen Hochwasserschutz tatkräftig unterstützen.

Projektstand „Kommunales Starkregenrisikomanagement“

Zur Bearbeitung des kommunalen SRRM wurden die Städte und Gemeinden in Gruppen basierend auf den hydrologischen Gegebenheiten, kommunalen Zusammenarbeiten und der Datengrundlage unterteilt und hierfür das SRRM entsprechend dem baden-württembergischen Leitfaden sukzessive abgearbeitet.

Mit Ende des Jahres 2023 wird das „Kommunale SRRM-Konzept“ für alle Kommunen vollständig erarbeitet sein, die einzelnen Phasen sind weiter unten erläutert. Damit liegen für alle beteiligten Kommunen die Grundlagen vor, um weiterführende Maßnahmen zum Überflutungsschutz bei Starkregenereignissen treffen zu können. Auch das Krisenmanagement erhält dadurch weitere Informationen für eine verbesserte Gefahrenabwehr und das Einsatzmanagement.

Bis Ende November 2023 wurden die Handlungskonzepte allen Kommunen in den Gemeinderatssitzungen vorgestellt und beschlossen. Damit ist für die Kommunalverwaltungen die politische In-Wert-Setzung der Konzepte erfolgt und der Weg frei für die nächsten Schritte zur Umsetzung der vorgeschlagenen Handlungsoptionen.

Konzeption lokaler Pegelmessstellen und Niederschlagsinformationen

Ergänzend zu den Leistungen des SRRM-Konzeptes wird auf Basis der Starkregengefahrenkarten (in Verbindung mit eventuell vorliegenden Hochwassergefahrenkarten) aktuell eine Messnetzkonzeption für das gesamte Betrachtungsgebiet erstellt. Diese Konzeption dient der Feststellung vorhandener Messeinrichtungen, wie z.B. Regenschreibern und lokalen Pegelmessstellen, und darauf aufbauend der Erarbeitung noch erforderlicher Standorte, um eine lückenlose Abdeckung des Landkreises mit relevanten Niederschlagsdaten zu erzielen. Damit soll die Vorhersagequalität von Starkregenereignissen durch bodennahe, lokale Messeinrichtungen deutlich verbessert werden.

Das Pegel- und Niederschlagsmessnetz des Landes Baden-Württemberg ist im Wesentlichen auf größere Einzugsgebiete ausgelegt. Aus diesem Grund fehlen in vielen Fällen bei Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen Informationen über den Hochwasserverlauf an kleineren und teilweise mittelgroßen Gewässern sowie detaillierte Niederschlagsinformationen (Intensität und Spitzenwerte) in der Fläche.

Die Informationen über den Hochwasserverlauf sind nicht nur für die Kommune wichtig, in der die Messstellen liegen, sondern sie sind auch für Unterlieger an Gewässern bzw. benachbarte Kommunen von großem Nutzen.

Einbindung der Bevölkerung

Um die berechneten Überflutungskarten durch Starkregen  zu validieren, können Dokumentationen vorheriger Starkregenereignisse und von deren Schäden eine enorme Hilfe sein. Dazu gehören Bilder, Videos, dokumentierte Wasserstände und entstandene Schäden oder auch gemessene Niederschlagssummen eines Starkregenereignisses. Zur Mithilfe der Bürgerschaft konnten alle oben genannten Informationen oder Anregungen an die Starkregengeschäftsstelle unter der Email starkregen@landkreis-rastatt.de gesendet werden.

Auch nach Erstellung der Starkregengefahrenkarten  freuen wir uns, wenn Sie uns Informationen zu abgelaufenen Starkregenereignissen zukommen lassen.

Wie läuft die Erstellung des SRRM-Konzeptes im Detail ab?

1. Gefährdungsanalyse

Das Foto zeigt eine Gefährdungsanalyse als Kartenausschnitt. [Quelle: SRRM-Konzept RA-BB, 2023]
Gefährdungsanalyse [Quelle: SRRM-Konzept RA-BB, 2023]

In der Gefährdungsanalyse werden mithilfe von 2D-hydrodynamischen Modellen Starkregengefahrenkarten erstellt. Die erforderlichen Eingangsdaten sind unter anderem ein digitales Geländemodell, sowie weitere Eigenschaften zur Beschreibung der Abflussbildung wie z.B. die Landnutzung und Bodenbeschaffenheit. Auch Details wie Mauern oder Durchlässe innerhalb der Fließwege des Wassers werden in dieses Modell eingearbeitet.

Für die Simulation von repräsentativen Starkregenereignissen werden drei Szenarien betrachtet, die sich in der Menge des Niederschlags, der in einer Stunde fällt, unterscheiden: selten/außergewöhnlich/extrem. Während das seltene Ereignis geeignet ist, die grundsätzlichen Fließwege des Oberflächenabflusses darzustellen und zu validieren, dient das außergewöhnliche Szenario in der Regel der Bemessung von Schutzmaßnahmen. Das extreme Ereignis ist als Katastrophenfall einzuordnen und zielt auf die Gefahrenabwehr hin.

Als Ergebnis erhält man Starkregengefahrenkarten mit der maximalen Überflutungstiefe und -ausdehnung oder auch der Fließgeschwindigkeit und -richtung. Diese Karten sind die Grundlage für die spätere Risikobetrachtung und das kommunale Handlungskonzept.

Darüber hinaus werden die Starkregengefahrenkarten im Rahmen der Informationsvorsorge der Öffentlichkeit zur Einsicht bereitgestellt, um die Gefährdung privater Liegenschaften einschätzen zu können. Hierbei kann es sich um Gebäude im Eigentum von Privatpersonen handeln, als auch um Liegenschaften von Industrie und Gewerbe (s.o.).

2. Risikoanalyse

Das Foto zeigt eine Risikoanalyse als Kartenausschnitt. [Quelle: SRRM-Konzept RA-BB, 2023]
Risikoanalyse [Quelle: SRRM-Konzept RA-BB, 2023]

In der Risikoanalyse werden öffentliche Bereiche und Gebäude betrachtet, bei denen laut Starkregengefahrenkarte eine Überflutung auftreten kann.

Hierbei gibt es beispielsweise folgende Leitfragen:

  • Besteht Gefahr für Leib und Leben?
  • Wie hoch ist das Schadenspotenzial?
  • Ab welchem Überflutungsszenario gibt es Probleme?

Dies kann nicht durch ein standardisiertes Verfahren erfolgen, sondern muss auf Grundlage vorhandener Ortskenntnisse unter Einbezug aller wesentlichen Akteure in der Kommune geschehen. Hierbei werden auch Gefährdungen für die Allgemeinheit, die in Folge von Starkregen auftreten können, wie zum Beispiel Erosion, wassergefährdende Stoffe oder bekannte Altlasten, abgeschätzt. Die Ergebnisse der Analyse werden in einer Starkregenrisikokarte dargestellt und zudem werden Risikosteckbriefe für besonders betroffene öffentliche Objekte und Bereiche erstellt. Diese Informationen sind verwaltungsintern und werden nicht veröffentlicht.

Private Häuser werden bei der Risikoanalyse nicht berücksichtigt. Dieser Bereich fällt unter die private Verpflichtung zur Eigenvorsorge (s. Gefährdungsanalyse).

3. Handlungskonzept

In enger Zusammenarbeit mit den lokalen Beteiligten wird anschließend ein schriftliches Handlungskonzept erarbeitet. Hierzu finden Workshops statt, in denen alle relevanten Akteure eingebunden werden.

Handlungsfelder die im Rahmen dieses Arbeitsschrittes bearbeitet werden:

  • Information der Einwohner, Unternehmen und Land- und Forstwirtschaft über die Starkregengefahr und mögliche Maßnahmen
  • Berücksichtigung der Erkenntnisse in der kommunalen Flächenvorsorge (Bauleitplanung)
  • Vorarbeiten für das Krisenmanagement (Überarbeitung Hochwasseralarm- und Einsatzplan für Starkregen)
  • Konzeption baulicher Maßnahmen, mit denen sich zum Beispiel das Wasser außerhalb von Ortschaften zurückhalten lässt oder die einen möglichst schadensfreien Abfluss innerhalb des Ortes ermöglichen. Die konkrete Planung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird sukzessive im Anschluss an die Erstellung des Handlungskonzeptes im Detail geprüft, priorisiert und in Hinblick auf Umsetzung zusammen mit anderen baulichen Maßnahmen betrachtet.

Die Starkregengefahrenkarten – Informationen für die Öffentlichkeit

Auf Wunsch der (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sollen die Starkregengefahrenkarten (SRGK) zentral über die Homepage des Landkreises Rastatt zur Verfügung gestellt werden. Mit Blick auf die angestrebte Digitalisierung der Verwaltung stimmte der Landrat diesem Vorgehen zu und stellt die SRGK im Auftrag der Kommunen bereit. Die Veröffentlichung der SRGK wird ergänzend auch durch jede Kommune einzeln umgesetzt, dies kann durch Bereitstellung der pdf-Karten auf der kommunalen Homepage, durch z.B. ein eigenes Bürger-GIS oder durch das Angebot einer Einsichtnahme vor Ort vorgenommen werden. Auf der Homepage Ihrer Kommune finden Sie die Ansprechpartner*innen für das Starkregenrisikomanagement.

Da sich die örtlichen Gegebenheiten einer Gemeinde fortlaufend ändern, beispielsweise durch Neubaugebiete, Innenverdichtungen oder andere Baumaßnahmen, verändern sich auch die Fließwege. Die veröffentlichten SRGK spiegeln die bekannte bauliche Situation zum Zeitpunkt der Modellerstellung (je nach Kommune zwischen 2021 und 2023) wider. Um die Abbildung des Abflussgeschehens auch bei nennenswerten baulichen Änderungen in den SRGK zu erhalten, sind zukünftig ggf. Fortschreibungen erforderlich. Der Landkreis Rastatt übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Fortschreibungen in den SRGK dargestellt sind. Bitte wenden Sie sich daher für Detailinformationen zur Planung von Vorsorgemaßnahmen ergänzend immer an Ihre Kommune und fragen Sie nach der Aktualität der Daten und geplanten Schutzmaßnahmen seitens der Kommune selbst oder in Ihrer Nachbarschaft.

Um das gesamte Untersuchungsgebiet des Verbundprojektes darstellen zu können, wurde der Landkreis Rastatt dankenswerterweise berechtigt, auch die Daten der Stadt Baden-Baden an dieser Stelle mit zu veröffentlichen. Für weiterführende Informationen gehen Sie als Bürgerin oder Bürger der Stadt Baden-Baden bitte direkt auf Ihre Stadtverwaltung zu.

Private Eigenvorsorge

Die Eigenvorsorge ist ein ganz wesentlicher Bestandteil der Starkregenvorsorge. Der Schutz privaten Eigentums gehört zur privaten Vorsorge, zu der jede Bürgerin und jeder Bürger gesetzlich verpflichtet ist.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 5 Abs. 2
 „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

Hierzu gehört zum Beispiel der Schutz vor eindringendem Wasser durch Kellerfenster/-türen oder Lichtschächte. Durch die für den gesamten Landkreis Rastatt durchgeführte Starkregenuntersuchung kann jede Bürgerin und jeder Bürger das Risiko für ihr privates Eigentum aus den Starkregengefahrenkarten abschätzen, die im Rahmen des SRRM erstellt und veröffentlicht werden. Schäden durch den Rückstau des Kanals werden nicht betrachtet, da diese durch den Einbau einer Rückstauklappe oder einer Hebeanlage vermieden werden können und ebenfalls zur privaten Vorsorgepflicht gehören.

Informationen wie Sie sich privat schützen können, finden Sie zum Beispiel unter folgenden Links:

Weitere Informationen über geplante Schutzmaßnahmen im Einzugsgebiet Ihrer Liegenschaft liegen den Kommunen vor und sollten vor der Planung von eventuell erforderlichen Maßnahmen der Eigenvorsorge in einem Gespräch mit der Kommunalverwaltung geklärt werden. Auch kann Ihnen die Kommune bei der Suche nach qualifizierten Fachplanern behilflich sein.

Gehen Sie deshalb vor der Planung von Maßnahmen der Eigenvorsorge immer zuerst auf Ihre Kommune zu!

Wetterwarnungen

Im Gegensatz zu Hochwasser an Flüssen, ist mit den aktuellen Vorhersagemöglichkeiten der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen kaum vorherzusagen, welches einerseits zu nur sehr kurzen Vorwarnzeiten von teilweise unter 15 Minuten führen kann. Andererseits ist die räumliche Ausdehnung der Starkregengewitterzellen zudem sehr begrenzt, meist unterhalb weniger Quadratkilometer. Die Wetterwarnungen können daher nur eine gewisse Bandbreite abdecken, in der heftige Niederschläge fallen können. Dies führt dazu, dass in einem Ort ein Starkregenereignis niedergeht, während es in der Nachbargemeinde trocken bleibt.

Daher ist die Kenntnis über potentielle Fließpfade des oberflächlich abfließenden Wassers und die resultierenden Risikobereiche bereits vor dem Ereignis essenziell, um mit geeigneten privaten und öffentlichen Vorsorgemaßnahmen größere Schäden an Mensch und Eigentum zu verhindern.

Neben einer bestmöglichen Vorsorge gilt es im Ereignisfall gut vorbereitet zu sein, das Risiko zu kennen und gefährdete Bereiche zu meiden. Hierfür ist es wichtig, die Warnungen von Wetterdiensten immer im Blick zu haben.

Der DWD warnt in drei Stufen vor Starkregenereignissen:

Das Foto zeigt drei Warnkriterien für die Einstufung von Starkregen (Quelle: DWD)
Warnkriterien Einstufung Starkregen (Quelle: DWD)

Starkregen kann – muss aber nicht jeden treffen. Auch wenn eine Warnung vor Starkregen nicht bedeuten muss, dass es auch in Ihrer Kommune zu Überschwemmungen kommt, so nehmen Sie diese dennoch jederzeit ernst. Wie oben erläutert, ist eine örtlich präzise Warnung mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit derzeit noch nicht möglich. Wenn es Sie aber trifft, haben Sie nur wenig Zeit, Vorkehrungen zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihres Anwesens zu treffen.

Daher unsere dringende Bitte:
Seien Sie jederzeit vorbereitet und halten Sie sich durch die anerkannten WarnApps oder die lokalen Medien auf dem Laufenden!

Weiterführende Informationen unter

Weitere Informationen zum SRRM

Bürgerinformationsveranstaltungen

Die Bürgerinformationsveranstaltungen zum „Kommunalen Starkregenrisikomanagement für den Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden“ finden zwischen dem 05.02.2024 und dem 04.06.2024 statt. Den genauen Termin für Ihre Gemeinde entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Für die Inhalte und die Bewerbung der Veranstaltungen sind die Kommunen verantwortlich. Für weitere Fragen zu den Bürgerinformationsveranstaltungen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kommune.

Übersicht der Bürgerinfoveranstaltungen

Kommune Termin Beginn Veranstaltungsort Adresse
Au am Rhein Do, 29.02.2024 18:00 Uhr Rheinauhalle - Vereinshaus 76474 Au am Rhein, Jahnstraße 1, Raum E1/E2
Baden-Baden Mi, 06.03.2024 18:00 Uhr Festhalle Oos 76532 Baden-Baden, Sinzheimer Straße 1B
Bietigheim Di, 16.04.2024 18:00 Uhr Bürgerzentrum Alter Tabakschuppen - Halle A 76467 Bietigheim, Stöckwiese 6
Bischweier Di, 23.04.2024 18:00 Uhr Markthalle 76476 Bischweier, Rauentaler Straße 15
Bühl Di, 27.02.2024 18:00 Uhr Bürgerhaus Neuer Markt, Rechtecksaal 77815 Bühl, Europaplatz
Bühlertal Di, 04.06.2024 18:00 Uhr Haus des Gastes, Kleiner Saal 77830 Bühlertal, Hauptstraße 94
Durmersheim Fr, 12.04.2024 18:00 Uhr Mensa Durmersheim Helmholtzstraße 1/1, 76448 Durmershei
Elchesheim-Illingen Mo, 29.04.2024 18:00 Uhr Bürgerhaus 76477 Elchesheim-Illingen, Pfarrstraße 4
Forbach Do, 07.03.2024 18:00 Uhr Murghalle 76596 Forbach, Stried 14
Gaggenau Mi, 10.04.2024 18:00 Uhr Rathaus, Bürgersaal 76571 Gaggenau, Hauptstraße 71
Gernsbach Do, 16.05.2024 18:00 Uhr Stadthalle Gernsbach 76593 Gernsbach, Badener Straße 1
Hügelsheim Di, 20.02.2024 18:00 Uhr Schwarzwaldhalle 76549 Hügelsheim, Schwarzwaldstraße 2
Iffezheim Mi, 24.04.2024 18:00 Uhr Festhalle 76473 Iffezheim, Hügelsheimer Straße 25
Kuppenheim Mi, 07.02.2024 18:00 Uhr Veranstaltungshalle 76456 Kuppenheim, Badstraße 2
Lichtenau Mi, 13.03.2024 18:00 Uhr Mehrzweckhalle Grauelsbaum 77839 Lichtenau, Industriestraße 1
Loffenau Mi, 20.03.2024 18:00 Uhr Gemeindehalle 76597 Loffenau, Untere Dorfstraße 27
Muggensturm Di, 09.04.2024 18:00 Uhr Wolf-Eberstein-Halle 76461 Muggensturm, Am Freizeitgelände 5
Ötigheim Mo, 08.04.2024 18:00 Uhr Geschwister-Scholl-Haus Kirchstraße 7a, 76470 Ötigheim
Ottersweier Di, 12.03.2024 18:00 Uhr Gemeindezentrum St. Johannes 77833 Ottersweier, Laufer Straße 5
Rastatt Di, 19.03.2024 18:00 Uhr BadnerHalle 76437 Rastatt, Kapellenstraße 20-22
Rheinmünster Mi, 21.02.2024 18:00 Uhr Rathaus, Ratssaal 77836 Rheinmünster, Lindenbrunnenstraße 1
Sinzheim Mo, 05.02.2024 18:00 Uhr Rathaus, Bürgersaal 76547 Sinzheim, Marktplatz 1
Steinmauern Mi, 17.04.2024 18:00 Uhr Turn- und Festhalle 76479 Steinmauern, Hauptstraße 75
Weisenbach Di, 05.03.2024 18:00 Uhr Kath. Gemeindehaus St. Wendelin 76599 Weisenbach, Belzerweg 2
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Kontakt

Geschäftsstelle Starkregenrisikomanagement
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5328