Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Ambulante Hilfe

Zu den Personen, die sich in besonderen Lebensverhältnissen befinden, welche mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, zählen beispielsweise Personen ohne ausreichende Unterkunft (Obdachlose), Nichtsesshafte und aus geschlossenen Einrichtungen Entlassene. Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um diese Schwierigkeiten abzuwenden. Hierbei geht es vor allem um Sozialarbeit, wobei das Sozialamt mit freien Wohlfahrtsverbänden, im Landkreis Rastatt insbesondere mit der ambulanten Fachberatungstelle des Caritasverbands Rastatt, zusammenarbeitet.

Stationäre Hilfe

  • Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Ziel aller Maßnahmen im Sinne des § 67 SGB XII ist die Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und damit die Ermöglichung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Die Hilfe nach § 67 SGB XII ist zeitlich begrenzt. Maßnahmen dieser Hilfe können nur für die zur Erreichung des Zieles erforderliche Dauer gewährt werden bzw. solange nach der Besonderheit des Einzelfalles berechtigte Aussicht auf Erreichung des Zieles besteht. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass das Ziel der stationären Maßnahme spätestens nach 18 Monaten erreicht ist.
  • Gemäß § 98 Abs. 2 SGB XII ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich die Leistungsberechtigten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung haben oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hatten.
  • Bei der stationären Hilfe ist das Einkommen und Vermögen einzusetzen.

Anträge nehmen alle Bürgermeisterämter der Städte und Gemeinden im Landkreis Rastatt entgegen oder Sie können sich direkt an uns wenden.
 
Sollten Sie nähere Informationen oder Leistungen beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an uns.

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Kontakt

Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 0
Fax 07222 381 2199