Schutzgebiete

Ein wesentliches Instrument des Naturschutzes zum Flächen- und damit praktizierten Artenschutz stellt die Ausweisung von Schutzgebieten dar. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen unterschiedlichen Schutzgebieten.

Nationalpark

Ein Nationalpark ist ein großräumiger Landschaftsteil und hat zum Ziel, in einem überwiegenden Teil seines Gebietes einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Außerdem sollen die Forschung und Wissenschaft Möglichkeiten haben, in solch einem, den natürlichen Prozessen unterworfenen Lebensraum, wichtige Erkenntnisse zu gewinnen.

Seit 2014 gibt es in Baden-Württemberg den Nationalpark „Schwarzwald“; weitere Informationen finden Sie unter: www.schwarzwald-nationalpark.de

Naturparke

Naturparke sind großräumige Gebiete, die als vorbildliche Landschaften für eine naturnahe Erholung einheitlich zu planen, zu entwickeln und zu pflegen sind. Hier sollen Ziele der Regionalentwicklung, der Landnutzung, des Tourismus, der Naherholung und des Naturschutzes verträglich aufeinander abgestimmt werden. In unserem Landkreis befindet sich ein Teil des Naturparks „Schwarzwald Mitte/Nord“. Dazu gibt es weiterführende Informationen unter: naturparkschwarzwald.de

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete werden durch das Regierungspräsidium als Höhere Naturschutzbehörde ausgewiesen. Es sind Gebiete, in denen in besonderem Maße der Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Hier soll die Natur möglichst ungestört bleiben; das Betreten und Befahren ist weitgehend eingeschränkt. Informationen über Naturschutzgebiete in Ihrer Nähe oder zu geplanten Gebieten finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur und Landschaft oder wegen besonderer Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen erforderlich ist. Hier stehen nicht die Lebensräume einzelner Tier- und Pflanzenarten im Mittelpunkt, sondern die Regenerationsfähigkeit der Naturgüter, die Vielfalt, Schönheit und Eigenart von Natur und Landschaft sowie ihre Bedeutung für eine naturverträgliche Erholung der Allgemeinheit. Bauliche oder sonstige Vorhaben sind nur eingeschränkt möglich und bedürfen in der Regel einer Erlaubnis. Übersicht der Landschaftsschutzgebiete

Naturdenkmale

Naturdenkmale können entweder Einzelbildungen wie beispielsweise besondere Felsen, Bäume oder flächenhafte Naturdenkmale bis zu 5 Hektar sein, die z.B. wegen ihres ökologischen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Interesses ausgewiesen werden.

Gesetzlich geschützte Biotope

Gesetzlich geschützte Biotope sind bestimmte Landschaftsteile, die festgelegten Kriterien entsprechen (z.B. natürliche oder naturnahe fließende Gewässer, Feldgehölze, Moore, Röhrichte, Trockenmauern usw.). Eine Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung dieser Landschaftsteile ist grundsätzlich verboten. Nähere Informationen erhalten Sie im

Weiterführende Informationen, Karten und Steckbriefe zu den konkreten Schutzgebieten und den vorgenannten Schutzgebietskategorien finden Sie auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und dem dort angebotenen Kartenservice.

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Naturschutz und Wohnraumförderung
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