Das Europäische Netz "Natura 2000"

Natura 2000

Natura 2000 ist ein europaweites Netz von Schutzgebieten; die rechtlichen Grundlagen dieses grenzüberschreitenden Schutzgebietsnetzes wurden durch die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie der Europäischen Union geschaffen. Nach den Vorgaben dieser beiden Richtlinien benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebensräume von europäischer Bedeutung wichtig sind und setzt die Vorgaben zudem in nationales Recht um. Der jeweilige Mitgliedstaat trägt dann dafür Sorge, dass sich der ökologische Zustand dieser Gebiete nicht verschlechtert.

Die FFH-Richtlinie (92/43/EWG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, durch Ausweisung besonderer Schutzgebiete für festgelegte Lebensraumtypen und Arten ein europaweites zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten zu schaffen. Dadurch soll der Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigeren Erhaltungszustands dieser Lebensraumtypen und Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleistet werden.

Die Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) regelt den Schutz aller im Gebiet der Mitgliedstaaten heimischen Vogelarten und verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, besondere Gebiete zum Schutz ausgewählter Vogelarten einzurichten und die nötigen Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Weiterführende Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie sowohl auf den Internetseiten der LUBW wie auch des Regierungspräsidiums Karlsruhe:

Eine Besonderheit der Natura 2000-Gebiete besteht darin, dass auch mittelbare Einwirkungen zu berücksichtigen sind, weil auch diese die Schutz- und Erhaltungsziele des jeweiligen Gebietes beeinträchtigen können.

Für den Fall, dass durch ein Vorhaben oder Projekt eine Beeinträchtigung eintreten kann, muss nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Vorprüfung durchgeführt werden. Bestätigen sich hierbei die Bedenken, dass erhebliche Beeinträchtigungen eintreten können, ist eine sog. Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zum Ablauf einer solchen Prüfung und den vorgesehenen Vordrucken informieren Sie die Seiten des LUBW.

Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Mähwiesen: Kleinode in Baden-Württemberg

Diese artenreichen Wiesen werden auch Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Mähwiesen genannt, da sie nach der europäischen FFH-Richtlinie geschützt sind. Sie stellen einen sehr wertvollen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten dar und bereichern das Landschaftsbild. Sie speichern Kohlenstoff, filtern Nähr- und Schadstoffe und tragen so zum Klima- und Grundwasserschutz bei. FFH-Mähwiesen dürfen nicht beeinträchtigt oder zerstört werden. Dieser Schutz gilt unmittelbar kraft Gesetz: Alle Flächen, die die charakteristischen Eigenschaften einer FFH-Mähwiesen aufweisen, stehen unter dem gesetzlichen Schutz.

FFH-Mähwiesen sind in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen. Sie sind heute europaweit stark gefährdet. Baden-Württemberg trägt eine besondere Verantwortung für diesen Lebensraum. Um die Wiesen schützen zu können, bedarf es einer entsprechenden Pflege, um sie dauerhaft zu erhalten.

Was Sie tun können, um die Artenvielfalt zu erhalten, erfahren Sie im Mähwiesen-Flyer für Privatnutzer (PDF, 5,7 MB)

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