FAQ

  1. Habe ich Rechtssicherheit, wenn ich eine formlose Anfrage, beispielsweise per E-Mail, an das Baurechtsamt stellen?
    Nein, leider können wir im Rahmen einer formlosen Anfrage keine Prüfung vornehmen. Um sowohl fundierte als auch rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, müssen Sie eine Bauvoranfrage stellen. Unterlagen und Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Rastatt.
  2. Darf ich ein Grundstück im Außenbereich (außerhalb einer Ortschaft) ohne Baugenehmigung baulich verändern?
    Nein, im Außenbereich sind bauliche Maßnahmen generell unzulässig. Selbst Einfriedigungen im Außenbereich sind nach den baurechtlichen Vorgaben der Landesbauordnung grundsätzlich genehmigungspflichtig. 
  3. Darf ich auf meinem Grundstück kleinere bauliche Anlagen (Pool, Gartenhaus, Stellplatz, Garagen usw.) immer ohne Baugenehmigung errichten, wenn Sie nach § 50 Abs. 1 LBO verfahrensfrei sind?
    Nein, in einem Bebauungsplangebiet könnte dies ausgeschlossen sein.
  4. Können Werbeanlagen im vereinfachten Verfahren eingereicht werden?
    Ja, dies ist möglich.
  5. Muss man eine Umnutzung baurechtlich genehmigen lassen?
    Dies ist im Einzelfall zu beurteilen. Selbst die Schaffung von Wohnraum kann genehmigungspflichtig sein.
  6. Ist wohnen im Gewerbegebiet erlaubt?
    Nein, wohnen im Gewerbebetrieb ist nur ausnahmsweise zulässig und daher genehmigungspflichtig.
     
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