Landratsamt vorbildlich bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
Der Landkreis Rastatt beschäftigt mehr als 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch Beschäftigte mit Handicap gehören zur Belegschaft. Janine Siegwart, Sachbereichsleitung Personal im Amt für Personal, Organisation und Digitalisierung, gibt Auskunft zu den Regelungen und zur aktuellen Situation:
Welche Vorschriften gibt es bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung?
Alle Arbeitgeber ab einer gewissen Größe sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen zu besetzen, die eine Schwerbehinderung haben. Erfüllt der Arbeitgeber diese Quote nicht, fällt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe an. Wie viel das ist, hängt davon ab, in welchem Umfang der Beschäftigungspflicht nachgekommen wird. Diese Ausgleichszahlung kommt dann wiederum der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zugute. Sie stellt jedoch keinen Ersatz für die Erfüllung der Pflichtquote dar.
Wie hoch ist die Beschäftigungsquote beim Landratsamt?
Sie beträgt 6,7 Prozent für das Jahr 2024 und liegt somit deutlich über der Pflichtquote. Das ist keine Ausnahme, sondern kann von der Landkreisverwaltung durchgängig in den vergangenen Jahren sichergestellt werden. Das Landratsamt erfüllt somit kontant die erforderliche Quote und liegt auch im Vergleich mit anderen im Spitzenfeld. Als einer der größten Arbeitgeber in Mittelbaden sind wir hier vorbildlich. Erfasst werden hierbei alle Arbeitsplätze bis auf die Ausbildungsverhältnisse, Arbeitsverhältnisse unter 18 Wochenstunden sowie befristete Arbeitsverhältnisse bis zu acht Wochen.
Welche Anforderungen sind bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu beachten?
Während der Beschäftigung sind gewisse Vorschriften, wie beispielsweise zusätzliche Urlaubstage, besonderer Kündigungsschutz oder ein behinderungsgerechter Arbeitsplatz, zu beachten, um das Wohlbefinden und die Gesundheit dieser Mitarbeiter zu schützen und aufrechtzuerhalten. Der Schwerbehindertenvertretung kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Diese fördert die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung, steht ihnen beratend zur Seite und vertritt ihre Interessen. Stimmen die Rahmenbedingungen, profitiert auch der Arbeitgeber von motivierten Mitarbeitern. Ein barrierefreies Arbeiten kann sich zudem positiv auf die gesamte Belegschaft auswirken.