Landratsamt Rastatt ändert Öffnungszeiten

Presseartikel des Badischen Tagblatts vom 19.10.2023

Das als „offenes Haus“ geplante Landratsamt schränkt seine Öffnungszeiten ein. Zudem ist es nur noch über einen Eingang betretbar. Auch einen Sicherheitsdienst soll es geben.

Das Landratsamt Rastatt ist als „offenes Haus“ geplant worden und bis auf die Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie wurde das architektonische Anliegen auch von der Zugänglichkeit der Ämter in die Tat umgesetzt.

Wegen verschiedener Sicherheitsvorfälle im vergangenen halben Jahr hat sich die Spitze des Landratsamts jetzt entschlossen, die Öffnungszeiten zu ändern. Zudem ist das Gebäude nur noch über einen Zugang, den Haupteingang, zu betreten, der von einem Sicherheitsdienst überwacht wird.

Eine Arbeitsgruppe macht sich über die Umgestaltung Gedanken

Davor gab es drei Zugänge, durch die jeder hereinmarschieren konnte. „Wir haben die Pflicht, unseren Mitarbeitern zu gewährleisten, dass sie an ihrem Arbeitsplatz sicher sind“, so Landrat Christian Dusch.

Das soll auch mit baulichen Maßnahmen geschehen. Angedacht ist, den Service-Punkt im Foyer umzugestalten. Über das „Wie“ macht sich derzeit eine Arbeitsgruppe Gedanken und soll auch mit den Architekten abgestimmt werden.

„Wir stehen zudem in engem Austausch mit der Polizei, die uns bei der Vorbeugung berät.“ Doch nicht nur die Sicherheit für die Mitarbeiter macht neue Öffnungszeiten notwendig.

Lysann Jacob, Leiterin des Amtes für Personal, Organisation und Digitalisierung, erläuterte die Beschränkung der Öffnungszeiten für Spontanbesuche so: „Wir haben derzeit von 7.30 bis 17 Uhr an vier Tagen durchgängig geöffnet, am Freitag bis 13 Uhr. Da ist nicht einmal eine Mittagspause eingepreist.“

Öffnungszeiten im Landratsamt Rastatt ändern sich zum 1. November

Für die Mitarbeiter bedeutet das, dass sie Arbeitsabläufe unterbrechen müssen, wenn ein Kunde anklopft. Sie können sich in komplexe Verwaltungsvorgänge bei Spontanbesuchen nur eingeschränkt einarbeiten und ebenso eingeschränkt Fragen beantworten oder Anträge bearbeiten. Für den Kunden bedeutet es, dass er sich auf längere Wartezeiten einstellen muss.

Ab dem 1. November werden die Öffnungszeiten deshalb wie folgt geändert: montags und donnerstags ist das Landratsamt Rastatt von 8 bis 16 Uhr geöffnet, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr und am Mittwoch ist die Behörde komplett geschlossen.

Das heißt aber nicht, dass da keine Kunden betreut werden: Wer ein Anliegen hat, kann online – die Zahl der Ämter, für die das möglich ist, soll ausgeweitet werden – oder telefonisch einen Termin mit den Mitarbeitern vereinbaren, der auch außerhalb dieser Öffnungszeiten liegt.

„Wir haben uns bei den Öffnungszeiten an den Kundenströmen orientiert“, so die Amtsleiterin. Damit sollen zum einen Wartezeiten für Antragsteller minimiert werden. Außerdem ermögliche dies den Mitarbeitern des Landratsamts, sich effizient auf jede Anfrage vorzubereiten.

Diese Regelungen gelten für das Hauptgebäude, die besonderen Regelungen in den Außenstellen bleiben bestehen. „Wir haben uns in benachbarten Behörden umgesehen“, so Landrat Dusch. „Manche haben einfach die Beschränkungen der Corona-Pandemie beibehalten.“

Er sei sich sicher, dass durch die Beschränkung der ständigen Verfügbarkeit der Mitarbeiter die Verwaltungsarbeit kanalisiert und dadurch effizienter für den Bürger werde. Und die geänderten Öffnungszeiten ließen sich besser kontrollieren. Denn sowohl die Einbrüche als auch Gewaltandrohungen und Beleidigungen durch Antragsteller haben ihm zufolge Spuren bei den Mitarbeitern des Landratsamts hinterlassen. „Wir müssen die Mitarbeiter so schützen, dass sie sich an ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen“, so der Landrat.

Quelle: Martina Holbein, Badisches Tagblatt, Ausgabe: 19.10.2023