Landratsamt Rastatt ist vorbildlich bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

Der Landkreis Rastatt beschäftigt mehr als 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei sind die Menschen vielfältig hinsichtlich Alter, Geschlecht, Religion, Qualifikation oder Herkunft. Auch Beschäftigte mit Handicap gehören zur Belegschaft.

Für das Jahr 2022 liegt die Beschäftigungsquote von Menschen, die eine anerkannte Schwerbehinderung haben, in der Landkreisverwaltung bei 7,8 Prozent und somit deutlich über der gesetzlich geforderten Norm von fünf Prozent. Diese vorbildliche Entwicklung kann die Verwaltung mit Quoten zwischen 7,5 und 9,2 Prozent in den vergangenen Jahren durchgängig aufweisen. „Damit stehen wir als öffentlicher Arbeitgeber sehr gut da“, stellt Christian Köppel, Sachgebietsleiter Personal im Landratsamt, fest.
Für die Beschäftigung von Menschen mit Handicap sind besondere Rahmenbedingungen einzuhalten. Neben der Einrichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes stehen Beschäftigten zusätzliche Urlaubstage und ein besonderer Kündigungsschutz zu, um das Wohlbefinden und die Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer zu schützen. „Von motivierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitiert der Arbeitgeber. Ein barrierefreies Arbeiten kann sich zudem positiv auf die gesamte Belegschaft auswirken“, so Köppel.

Arbeitgeber ab einer gewissen Größe sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen zu besetzen, die eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung haben. Erfüllt der Arbeitgeber die gesetzliche Quote nicht, fällt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe an. Wie viel das ist, hängt davon ab, in welchem Umfang die Beschäftigungspflicht erfüllt wird. Die Ausgleichszahlung wiederum kommt der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zugute. Sie stellt jedoch keinen Ersatz für die Erfüllung der Pflichtquote dar.