Landratsamt Rastatt hebt Radfahrverbot auf der L 564 zwischen Loffenau und Kreisgrenze auf

Das Straßenverkehrsamt des Landratsamts Rastatt hat das Radfahrverbot auf der L 564 zwischen Loffenau und der Grenze zum Landkreis Calw aufgehoben. Die Landkreisbehörde stuft das Verbot bei Abwägung der entscheidungs-relevanten Umstände als nicht verhältnismäßig ein. Die entsprechende Beschilderung wird an der Strecke im Laufe dieser Woche wieder entfernt. Trotz der Aufhebung des Radfahrverbots weist das Landratsamt auf den maroden Zustand der Straße hin, aufgrund dessen zu besonders vorsichtiger Fahrweise geraten wird.

Das Radfahrverbot wurde am 31. Oktober 2023 wegen des schlechten Zustands der Strecke erlassen. Nach Beschwerden von Bürgern wurde das Verbot nochmals rechtlich überprüft.

Im Ergebnis weise der gesamte Streckenabschnitt zwar Straßenschäden auf, sei aber befahrbar. Der Streckenzug wurde aus diesen Gründen bereits in der Vergangenheit mit Hinweisschildern ausgestattet, um die Verkehrsteilnehmer auf den Zustand der Fahrbahn hinzuweisen. Mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 Kilometer pro Stunde werde zusätzlich einer rascheren Fahrbahnzerstörung an den bereits vorhandenen und provisorisch sanierten Schadstellen vorgebeugt.

Ganz allgemein dürfen Fahrzeugführer nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug ständig beherrschen können. Dabei müssen sie die Geschwindigkeit den Straßen- und Sichtverhältnissen anpassen. Dieses Sichtfahrgebot erfasst auch Gefahren, die aus Schäden der Fahrbahndecke resultieren. Bei Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit können auch Radfahrer rechtzeitig mit den Schäden rechnen und ihr Fahrverhalten anpassen, so die rechtliche Einschätzung weiter.