Landkreis-Ausländerbehörde: Antrag für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nun digital möglich

Wer die Einreise und den Aufenthalt für eine Person aus dem Ausland nach Deutschland ermöglichen möchte, kann eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abgeben. Diese wird für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder Aufenthaltstitels benötigt und gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken

„Eine Verpflichtungserklärung ist erforderlich, wenn die einreisende Person keine ausreichenden eigenen finanziellen Mittel nachweisen kann. Wir prüfen dann die Bonität des Verpflichtungsgebers“, erklärt die Ausländerbehörde beim Amt für Migration und Integration im Landratsamt Rastatt.

Seit Kurzem besteht bei der Landkreisverwaltung die Möglichkeit, den Antrag für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung einschließlich der erforderlichen Unterlagen digital einzureichen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das Online-Portal vor allem eine einfache Handhabung sowie eine flexible und zeitlich unabhängige Antragstellung. Nach dem Absenden erhalten die Antragsteller unmittelbar eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

Neben dieser neuen Dienstleistung bietet die Landkreis-Ausländerbehörde noch weitere Online-Dienste an. Hierzu zählen etwa die Beantragung der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln für verschiedene aufenthaltsrechtliche Zwecke sowie die Antragstellung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Dadurch werden zahlreiche Verwaltungsleistungen online zugänglich gemacht und sowohl für die Bürger als auch für Unternehmen deutlich vereinfacht.

Service: Die digitale Antragstellung finden Sie im Bereich Ausländerwesen.